[12/08] Bundestag debattiert über Beseitigung des negativen Stimmgewichts
Der Bundestag debattiert am Donnerstag (5. März) in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes noch vor der Bundestagswahl am 27. September 2009. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008, nach dem die bisherige Berechnung der Überhangmandate verfassungswidrig ist.
Nach dem derzeit geltenden Wahlrecht ist es möglich, dass weniger Zweitstimmen einer Partei mehr Sitze im Parlament bringen, während mehr Zweitstimmen die Zahl der Mandate verringern können. "Es ist höchste Zeit, dieses Verfahren, das zur Verzerrung des Wählerwillens führen kann, zu korrigieren", sagt Roman Huber, Geschäftsführer des Vereins Mehr Demokratie. "Es kann nicht sein, dass man für eine Partei stimmen muss, um zu erreichen, dass die andere im Vorteil ist."
Zwar muss dieses sogenannte negative Stimmgewicht laut Urteil der Karlsruher Richter erst bis Juni 2011 beseitigt werden. "Da aber bereits mehrere Vorschläge vorliegen, gibt es aus unserer Sicht keinen vernünftigen Grund, warum im September nochmals mit einem verfassungswidrigen Wahlrecht gewählt werden sollte", so Huber.
Der aktuelle Gesetzentwurf der Grünen sieht vor, dass alle durch die Erststimmen gewonnenen Sitze auf Bundesebene und nicht wie bisher auf Länderebene vergeben werden. Erst danach soll die Zweitstimmen-Aufteilung nach Landeslisten stattfinden. Überhangmandate würden so in der Regel nicht mehr entstehen. In eine ähnliche Richtung gehen die Vorschläge der Professoren Friedrich Pukelsheim und Hans Meyer.
"Von den Überhangmandaten und den wahlstrategischen Schachzügen, die sie ermöglichen, profitieren vor allem die großen Parteien", so Huber. "Wenn die Wahlrechtsreform jetzt ohne Not weiter aufgeschoben wird, stehen wohl taktische Überlegungen dahinter." Noch bleibe aber genug Zeit für eine Neuregelung.
Tagesordnung der Plenarsitzung und Gesetzentwurf der Grünen: www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/208.html