[10/11] Mehr Demokratie Sachverständiger bei Experten-Anhörung im Landtag
Die Volksgesetzgebung könnte in Sachsen deutlich vereinfacht werden – so will es ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. Dieser wird am morgigen Mittwoch (9. März) Gegenstand einer Experten-Anhörung im Verfassungsausschuss des Sächsischen Landtags sein. Als Sachverständiger ist auch Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie, geladen. „Wir begrüßen den Vorstoß der Linken für mehr direkte Demokratie in Sachsen. Bisher gab es im Freistaat nur einen einzigen von Bürgern initiierten Volksentscheid – und das, obwohl das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheide seit fast 20 Jahren in der Landesverfassung steht. Schuld an der mangelnden Praxis sind die hohen gesetzlichen Hürden für Volksbegehren“, so Efler.
In einem von Mehr Demokratie herausgegebenen Volksentscheids-Ranking belegt Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern Platz 5 für die gesetzlichen Regelungen von Volksbegehren und Volksentscheiden. „Andere Länder wie Hamburg, Bayern oder Berlin machen es ihren Bürgern wesentlich leichter, sich direkt in die Landespolitik einzumischen“, so Efler. „Der Vorschlag der Linken würde Sachsen zu einem bürgerfreundlicheren Land machen.“ Der Linken-Gesetzentwurf sieht vor, die für ein Volksbegehren nötigen Unterschriften von derzeit 450.000 (bzw. nicht mehr als 15 Prozent) auf 175.000 (nicht mehr als fünf Prozent) zu senken. Auch die Hürde für den Antrag auf Volksbegehren soll von 40.000 auf 35.000 Unterschriften (bzw. nicht mehr als ein Prozent) verringert werden. „In den vergangenen zehn Jahren wurden in sieben Bundesländern die Unterschriften-Quoren für Volksbegehren gesenkt. Sachsen sollte hinter diesem Trend nicht zurückbleiben“, so Efler. Mehr Demokratie fordert für den Antrag auf Volksbegehren eine Hürde von 0,5 Prozent, für das Volksbegehren eine Hürde von drei bis fünf Prozent.
Nach Ansicht des Vereins sollte jedoch auch das unüberwindbare Zustimmungs-Quorum bei Volksentscheiden über Verfassungsänderungen gesenkt werden, wonach die Hälfte aller Wahlberechtigten zustimmen muss, damit die Abstimmung überhaupt gültig ist. „Dieses 50-Prozent-Quorum wurde in ganz Deutschland noch nie erreicht. Regelungen sollten Mitbestimmung zu fairen Bedingungen ermöglichen, nicht sie verhindern“, so Efler. Mehr Demokratie schlägt vor, bei Verfassungsänderungen an der Urne eine Zweidrittel-Mehrheit zu verlangen und beim vorgeschalteten Volksbegehren eine etwas höhere Unterschriften-Hürde von sechs bis acht Prozent anzusetzen. Bei Volksentscheiden über einfache Gesetze gibt es in Sachsen kein Quorum.
Der Gesetzentwurf der Linken sieht außerdem vor, für Volksbegehren eine Eintragung im Internet zu erlauben. „Damit würde Sachsen als erstes Bundesland mit einer solchen Möglichkeit Demokratie-Geschichte schreiben. Die Frage der Überprüfbarkeit der Unterschriften muss jedoch sorgfältig geklärt werden“, so Efler. Nach Ansicht des Vereins sollte bei Volksbegehren außerdem die Briefeintragung ermöglicht werden, die in vielen Bundesländern schon üblich ist.
Kritisch beurteilt Mehr Demokratie die Pläne der Linken, die Fristen für eine Behandlung von Volksbegehren und Anträgen auf Volksbegehren im Landtag von sechs auf drei Monate zu kürzen. „Oft können schon vor einem Volksentscheid Kompromisse zwischen Landtag und Initiative gefunden werden, wenn ausreichend Zeit zum Verhandeln ist“, so Efler. Zudem sollten nach Ansicht des Vereins auch Volksbegehren zu Abgaben und Besoldung möglich sein. Den Vorschlag der Linken, ein Referendum künftig von einem Drittel des Landtags ansetzen zu lassen, lehnt Mehr Demokratie ab. „Das bedeutet eine Ungleichbehandlung von parlamentarischem und Volksgesetzgeber. Initiativen müssen den langen Weg über das Volksbegehren gehen, um eine Abstimmung zu erreichen. Zudem könnte eine solche Regelung als Blockade-Instrument missbraucht werden“, so Efler.
Die Volksgesetzgebung auf Landesebene wurde in Sachsen 1992 eingeführt. Seitdem gab es elf Volksinitiativen, vier Volksbegehren und einen Volksentscheid (2001). Sachsen ist neben Sachsen-Anhalt das einzige ostdeutsche Bundesland, in dem es bereits einen von Bürgern initiierten Volksentscheid gab. Insgesamt haben bisher sechs Bundesländer solche Volksentscheide erlebt.