Wahlrechts-Ranking: Hamburg und Bremen spitze, Berlin Schlusslicht

[08/11] Wo haben Wähler den größten Einfluss?

Wer darf wählen, wie viele Stimmen sind zu vergeben, wie wird ausgezählt und wie lange bleiben Politiker im Amt? Nach diesen Kriterien bewertete der Verein Mehr Demokratie im ersten Wahlrechts-Ranking die kommunalen Wahlrechte Deutschlands. Zentraler Maßstab war der Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die Zusammensetzung der Parlamente. Das Ergebnis: Hamburg und Bremen belegen gemeinsam Platz 1, die letzten drei Plätze gehen an Nordrhein-Westfalen, das Saarland und das Schlusslicht Berlin. „Dort, wo Wählerinnen und Wähler mit ihren Stimmen die Reihenfolge der Kandidaten auf der Parteiliste verändern können, haben sie einen größeren Einfluss darauf, wer sie in den Parlamenten vertritt. Das kann Politik bürgerfreundlicher machen. Denn der Abgeordnete weiß, nicht die parteiinterne Hierarchie sichert ihm die Wiederwahl, sondern nur sein gutes Verhältnis zum Wahlvolk“, sagt Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. „Ob das Wahlergebnis den Bürgerwillen wirklich abbildet, steht auch beim Bundestagswahlrecht in Frage. Es wurde für verfassungswidrig erklärt. Wir machen Vorschläge für eine Reform.“

Im Wahlrechts-Ranking wurden die verschiedenen Kriterien zur Bewertung der Wahlrechte unterschiedlich stark gewichtet. Hohes Gewicht hatte beispielsweise die Personalisierung, also die Möglichkeit, Personen auf den Listen der Parteien direkt zu wählen. Ebenso stark wurde aber auch die Einfachheit des Wahlvorgangs gewertet. Mittleres Gewicht maß Mehr Demokratie zum Beispiel dem Sitzzuteilungsverfahren bei, also dem Verfahren, nach dem das Stimmenergebnis in Sitze im Parlament übertragen wird. Ebenfalls im Mittelfeld wurden die Kriterien des Wahlalters, der Amtszeit der Bürgermeister sowie der Möglichkeit einer Direktwahl angesiedelt. Von geringerem Gewicht für die Wertung war beispielsweise die Dauer der Auszählung.

Das Ergebnis des Rankings macht deutlich, dass kürzlich reformierte Wahlrechte den Wählerinnen und Wählern mehr Einfluss zugestehen. „Nicht zuletzt Mehr Demokratie hat in Bremen und Hamburg für Reformen gesorgt und so moderne und bürgerfreundliche Wahlrechte durchgesetzt“, sagt Paul Tiefenbach, Wahlrechtsexperte von Mehr Demokratie. „Das war nicht immer einfach. Denn das Wahlrecht ist für Parteien eine heikle Frage. Von ihm hängt maßgeblich ab, wer ins Parlament kommt und wer nicht. Die Frage des Wahlrechts ist letztlich auch immer die Machtfrage“, so Tiefenbach.

Im Wahlrechts-Ranking legt Mehr Demokratie auch Vorschläge für die anstehende Reform des Bundestagswahlrechts vor. Um das negative Stimmgewicht und unnötige Überhangmandate zu verhindern sowie den Einfluss der Wähler zu stärken schlägt der Verein unter anderem vor, ein neues Verrechnungsverfahren anzuwenden. Außerdem sollen Mehrmandatswahlkreise eingeführt werden. Demnach würden in vergrößerten Wahlkreisen mehrere Direktkandidaten gewählt. Dieses Verfahren gibt die tatsächlichen Kräfteverhältnisse zwischen den Parteien besser wider, da auch die zweit- und drittplatzierten Direktkandidaten eines Wahlkreises ins Parlament einziehen, die Stimmen für diese also nicht verloren gehen. Zudem soll eine sogenannte Vorzugsstimme eingeführt werden. Mit dieser Stimme können Wähler einen Kandidaten auf der Parteiliste ankreuzen und so die vorgegebene Reihenfolge verändern. „Ohne eine solche Personalisierung der Wahl sind es die Parteien selbst, die schon vor der Wahl durch die Vergabe sicherer Listenplätze bestimmen, wer später im Parlament sitzt“, so Efler. „Unser Bundestagswahlrecht muss aber dafür sorgen, dass es die Wähler sind, die entscheiden, welche Politiker in den Bundestag einziehen.“

Wahlrechts-Ranking unter: wissen.mehr-demokratie.de/rankings-berichte.html

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