Weiterhin unklar: Was passiert mit einer erfolgreichen EU-Bürgerinitiative?

[15/10] Verordnungsentwurf der EU-Kommission muss nachgebessert werden

Die Europäische Kommission hat heute ihren Verordnungsentwurf zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) vorgestellt. „Unter den wenigen Veränderungen, die der Entwurf im Vergleich zum 2009 veröffentlichten Grünbuch enthält, sind immerhin einige Regelungen, die die EBI nutzerfreundlicher gestalten“, bilanziert Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Damit die EBI aber tatsächlich eine neue Epoche der Bürgerbeteiligung auf europäischer Ebene einleitet, muss der mit Spannung erwartete Kommissionsentwurf deutlich nachgebessert werden.“

 

Positiv bewertet Mehr Demokratie, dass eine Zulässigkeitsprüfung bereits nach 300.000 Unterschriften vorgesehen ist. „Damit wird sichergestellt, dass Initiativen nicht mühevoll eine Million Unterschriften sammeln, die dann letztlich im Papierkorb landen“, so Efler. Auch die Möglichkeit, online zu unterzeichnen, sei begrüßenswert. „Allerdings dürfte sich die vorgesehene Ausweisprüfung abschreckend auf potenzielle Unterstützer auswirken.“ Der Entwurf der Kommission sieht vor, dass sich jeder Unterschreiber per Personalausweis- oder Sozialversicherungsnummer identifizieren muss. Die Prüfung der Unterschriften soll zentral geregelt, aber von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Negativ zu bewerten ist laut Mehr Demokratie außerdem, dass die erforderlichen technischen Details für die Online-Sammlung erst binnen zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung geregelt werden sollen.

 

Was die Zahl der notwendigen Unterstützer angeht, fordert die Kommission nach wie vor, dass die Unterschriften für eine EBI aus mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten stammen müssen. „Hier wird außer Acht gelassen, dass eine EBI nicht repräsentativ für die ganze EU sein muss“, meint Efler. „Vielmehr ist es auch legitim, dass sie Anliegen auf die Tagesordnung bringt, die nur einen Teil der Mitgliedsländer oder einzelne Interessengruppen betreffen. Auch Minderheiten sollten sich artikulieren können.“ Zumindest vom starren Unterschriftenquorum, wonach aus jedem der unterstützenden Mitgliedstaaten 0,2 Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben sollten, ist die Kommission abgewichen. Die Unterschriftenhürde soll nun nach der Bevölkerungszahl der einzelnen Länder gestaffelt werden.

 

„Wir werden den Entwurf der Kommission in den nächsten Wochen genau prüfen und zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen“, kündigt Efler an. Klar sei aber jetzt schon, dass einige wichtige Forderungen von Mehr Demokratie nicht erfüllt sind: So sieht die Kommission weder eine teilweise Kostenerstattung, noch ein Recht auf Beratung der Initiativen oder ein Recht auf Anhörung für zulässige Bürgerinitiativen vor. EBI zu Änderungen der EU-Vertäge sollen ebenfalls nicht möglich sein.

 

„Besonders verwunderlich finden wir aber, dass den Bürgern im Vergleich zum EU-Parlament weniger Rechte gewährt werden sollen“, so Efler. Richtet das Parlament eine Aufforderung an die EU-Kommission, so muss sie innerhalb von drei Monaten Stellung nehmen, und falls ein Rechtsakt vorgelegt werden soll, muss das innerhalb von einem Jahr geschehen. Im Fall einer EBI bleiben der EU-Kommission vier Monate Zeit zur politischen Befassung. Für die eventuelle Vorlage eines Rechtsaktes ist überhaupt keine Frist vorgesehen.

 

„Jetzt sind EU-Parlament und Ministerrat gefragt, sich für Nachbesserungen des Entwurfs einzusetzen“, meint Efler. „Die europäischen Nichtregierungsorganisationen sollten sich in diese Debatte einschalten und eigene Vorschläge ausarbeiten.“ Eine Gelegenheit hierzu bietet eine Tagung zur Europäischen Bürgerinitiative am 10. Mai, die Mehr Demokratie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Berlin organisiert. Im Zentrum wird eine Anhörung von Nichtregierungs-Organisationen zur Ausgestaltung der EBI stehen.

 

Verordnungsentwurf der Kommission zur EBI: ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/docs/com_2010_119_de.pdf

 

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