Europa transparenter machen!

Nicht nur in Deutschland ist Transparenz als Thema aus kaum einer politischen Rede mehr wegzudenken, auch in der EU ist das Thema auf der Agenda. Mehr Demokratie fordert eine Reform der bestehenden Regelung.

Die Europäische Union war bisher immer eine Triebfeder, wenn es um Informationszugang bei Behörden in den Nationalstaaten ging. Nun hat die dänische Ratspräsidentschaft das Thema auf die Tagesordnung gesetzt und will die <link http: www.europarl.europa.eu regdata pdf r1049_de.pdf external-link-new-window>Verordnung 1049/2001 überarbeiten. Das Amtsgeheimnis hat ausgedient, auch in der EU. Mehr Demokratie fordert gemeinsam mit der Initiative „Access Info“ eine Überarbeitung und hat einen <link http: www.access-info.org documents civil_society_call_for_reform_of_eu_access_rules_signons_25_march_2012.pdf external-link-new-window>Katalog von 20 Forderungen aufgestellt, die den Handlungsbedarf verdeutlichen.

In einer Demokratie sollt alle Macht vom Volke ausgehen. Dies ist auch die Grundlage des Artikel 15 im Vertrag von Lissabon, der festlegt, dass Menschen mit Wohnsitz in der EU das Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union. Nur so können verantwortliches Handeln und eine gesellschaftliche Beteiligung gesichert werden.

Die Forderungen beinhalten eine Veröffentlichungspflicht für öffentliche Ausgaben sowie die Entscheidungsprozesse des Europäischen Parlaments. Besonders wichtig ist dabei, dass die Anträge in Zukunft zentral bearbeitet und bisherige Verfahren wie das unbegründete Vetorecht für nationale Regierungen abgeschafft werden. Auch die weiteren Ausnahmebedingungen müssen so überarbeitet werden, dass beispielsweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht mehr als pauschaler Ablehnungsgrund genannt werden können und eine Abwägung gegenüber öffentlichem Interesse vorgenommen wird. Dabei sollen alle Menschen antragsberechtigt sein und gleichberechtigt behandelt werden. Auch Journalistinnen und Journalisten sowie Lobbygruppen sollen nicht bevorzugt behandelt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger sind keine Bittsteller, sondern das Fundament der Demokratie. Dies sollten die Europäische Kommission, der Europäische Rat, das Parlament und alle Mitgliedstaaten bei der Überarbeitung der Richtlinie im Hinterkopf behalten.

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