Gauck unterzeichnet EU-Verträge vorerst nicht

Unsere beiden Prozessbevollmächtigten Prof. Herta Däubler-Gmelin und Prof. Christoph Degenhart halten den Zeitplan für den Beschluss von Euro-Rettungsschirm (ESM) und Fiskalvertrag durch Bundestag und Bundesrat für absurd und untragbar. Noch am selben Tag kündigte Bundespräsident Joachim Gauck auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts an, die Gesetze zu ESM und Fiskalvertrag zunächst nicht zu unterzeichnen.

<link http: www.faz.net aktuell politik inland euro-krise-regierung-und-opposition-einigen-sich-ueber-fiskalpakt-11793957.html external-link-new-window>Trotz der heutigen Einigung von Regierung und Opposition zu ESM und Fiskalvertrag rumort es selbst in CDU-Kreisen, was das Eiltempo angeht, mit dem die Verträge durch das Parlament geboxt werden sollen. So kritisierte erst gestern der CDU-Haushaltsexperte Klaus-Peter Willsch <link http: www.handelsblatt.com politik konjunktur nachrichten esm-und-fiskalpakt-euro-retter-riskieren-verfassungskrise-in-deutschland external-link-new-window>im Handelsblatt, dass die Bundesregierung eine Verfassungskrise riskiere, sollte sie trotz des Urteils am Abstimmungsprozedere über die Euro-Rettung festhalten. Nach dem Karlsruher Urteil könne der bisherige Zeitplan zur Beschlussfassung über ESM und Fiskalvertrag „unter keinen Umständen“ aufrechterhalten werden. 

Indessen hat das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten darum gebeten, das anstehende Gesetz vorerst nicht zu unterzeichnen. Gauck kam der Bitte nach. <link http: www.faz.net aktuell politik inland gesetz-zum-euro-rettungsschirm-esm-gauck-unterzeichnet-fiskalpakt-vorerst-nicht-11793957.html external-link-new-window>Zugleich berichtet die FAZ, dass man sich beim Bundesverfassungsgericht entsetzt darüber zeigte, dass offenbar Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) versucht habe, Gauck dazu zu bewegen, die Gesetze sogleich auszufertigen und dadurch Rechtsschutz zu verhindern. Hätte sich Gauck nicht umstimmen lassen, so wäre das aus Sicht der Karlsruher Richter einer „Verfassungskrise“ gleichgekommen. Die unser Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“ vertretenden Prozessbevollmächtigten Bundesjustizministerin a.D. Herta Däubler-Gmelin und der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart schlugen kurze Zeit zuvor bereits in dieselbe Kerbe. Besonders kritikwürdig sei das geplante Schnellverfahren angesichts des gerade gefällten Urteils, mit dem das Bundesverfassungsgericht einer Klage der Grünen-Bundestagsfraktion entsprach. Der Bundestag muss demnach so früh wie möglich in die Debatte über internationale Verträge einbezogen werden. „Ein wesentlicher Aspekt des Urteils ist, dass gerade bei Kompetenzverlagerungen auf die EU-Ebene eine besonders intensive, auch öffentlichkeitswirksame Diskussion nötig ist“, so Däubler-Gmelin.

„Diese Hektik ist angesichts der Komplexität der Materie völlig fehl am Platz und mache eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Verträgen unmöglich“, unterstreicht Degenhart. „Es sind längst nicht alle wesentlichen Fragen in Bezug auf die Eurorettungspolitik beantwortet. Mit dem momentanen Zeitplan können ESM und Fiskalvertrag nicht verhandelt, sondern höchstens durchgewunken werden. Bei diesem handstreichartigen Verfahren wird das Parlament zum bloßen Akklamationsorgan.“ Vor diesem Hintergrund verlangt das Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“ vom Ältestenrat des Bundestages, den Zeitplan zur Abstimmung über ESM und Fiskalvertrag zu überarbeiten.

Auf Initiative des Vereins Mehr Demokratie bereiten die Prozessbevollmächtigten für das Bündnis einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht vor, um die Ratifizierung der beiden Verträge durch die Bundesrepublik vorerst zu stoppen. Am kommenden Freitag soll der Bundestag um 17 Uhr in zweiter und dritter Lesung die Zustimmungs- und Begleitgesetze bezüglich ESM und Fiskalvertrag beschließen. In diese Beratung sollen etwaige Ergebnisse des EU-Gipfels vom 28. und 29. Juni 2012 einfließen. Unmittelbar danach soll der Bundesrat zustimmen – ebenfalls innerhalb weniger Stunden.

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