Während in der Bundesrepublik Deutschland noch nie eine bundesweite Volksabstimmung stattgefunden hat, sind die Iren bereits vertraut mit dieser Form der direkten Demokratie. Auf der Insel war es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Zustimmung oder Ablehnung zum Fiskalvertrag entscheiden. Seit heute steht fest, dass eine Mehrheit der wahlberechtigten Iren „Ja!“ zu dem Vertrag gesagt hat, der laut der Bundesregierung die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion stärken, die Haushaltsdisziplin verbessern und eine verstärkte wirtschaftspolitische Abstimmung ermöglichen soll. Mehr Demokratie fordert, dass die Menschen in allen europäischen Mitgliedsländern bei solch grundsätzlichen Weichenstellungen mitentscheiden können.
Daher fordern wir auch in Deutschland die Einführung eines bundesweiten Volksentscheides und insbesondere Volksabstimmungen zu Euro-Rettungsschirm und Fiskalvertrag. Darauf zielt auch unsere aktuelle EU-Kampagne „Volksentscheid – sonst klagen wir!“ (<link http: www.verfassungsbeschwerde.eu>www.verfassungsbeschwerde.eu) ab. Grundsätzlich sollte der Wert von Volksabstimmungen nie an Ergebnissen bemessen werden: Es geht nicht um „richtige“, sondern um demokratisch zu Stande gekommene Entscheidungen – wie auch immer sie ausfallen (Anm. d. Red.: Das Bundesverfassungsgericht tritt hierbei in Deutschland als wichtiges Korrektiv auf, was die Feststellung angeht, ob ein so zustandegekommenes Gesetz grundgesetzwidrig ist oder nicht. Unabhängig davon fordern wir, dass hierzulande noch vor Durchführung eines von den Bürgern initiierten Volksentscheides [= von den Bürgern eingebrachter Gesetzentwurf] richterlich festgestellt wird, ob eine Vorlage mit dem Grundgesetz in Einklang steht, also ein Recht auf präventive Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht. Nur bei positivem Ergebnis kann dann das Verfahren weiter beschritten werden.).
Dennoch: Das Ergebnis in Irland zeigt, dass oftmals geäußerte Befürchtungen von Volksabstimmungs-Gegnern, die Bürger würden irrational, euroskeptisch oder grundsätzlich regierungskritisch entscheiden, nicht zutreffen (Anm. d. Red.: Den vorhergehenden Satz nehmen wir zurück, da er missverständlich ist. Er könnte intendieren, dass eine Entscheidung der Iren gegen den Fiskalvertrag nicht in Ordnung gewesen wäre. Das sehen wir nicht so. Zumal wir nicht nur eine Volksabstimmung zur Eurorettung fordern, sondern beim Bundesverfassungsgericht auch in mehreren Punkten <media 23706 - - "TEXT, 2012-07-09 Presse-Information EU-Verfassungsbeschwerde, 2012-07-09_Presse-Information_EU-Verfassungsbeschwerde.pdf, 50 KB">gegen eine Verletzung des Demokratieprinzips bei ESM und Fiskalvertrag klagen</media>.). Doch viele führende Politikerinnen und Politiker setzen in EU-Fragen lieber auf Verordnung von oben statt auf Überzeugungsarbeit. Während von den insgesamt 27 EU-Staaten Großbritannien und Tschechien bereits signalisiert haben, dass sie den Fiskalvertrag nicht unterzeichnen werden, hat er die Parlamente von Portugal, Polen, Griechenland, Rumänien und Slowenien bereits passiert. Hierzulande verlangt die Opposition noch Zugeständnisse (z.B. Wachstumspakt für Europa) seitens der Bundesregierung für eine Zustimmung. Aktuelle Informationen von der irischen Wahlkommission zum Referendum in Irland gibt es hier: <link http: www.referendum.ie>www.referendum.ie.
UPDATE vom 27.10.2012
<link http: www.mehr-demokratie.de external-link-new-window>Wie wir bereits am 26. April berichteten, hat der irische Abgeordnete Thomas Pringle vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGh) gegen den ESM geklagt. Dazu gab es am 23. Oktober eine mündliche Verhandlung (<link http: www.focus.de finanzen news staatsverschuldung klage-gegen-rettungsschirm-wie-ein-ire-den-esm-doch-noch-stoppen-will_aid_844468.html external-link-new-window>Weiterlesen...). Ein Interview mit Pringle <link http: www.dradio.de dlf sendungen europaheute external-link-new-window>findet sich hier.
