Nach dem Brexit ist vor dem Konvent!

Nach dem Brexit-Referendum herrscht große Verunsicherung allerorten, wie das Ergebnis zu interpretieren sei. Das kann auf den ersten Blick überraschen, weil doch eine klare Frage gestellt worden ist: Austritt aus der EU – Ja oder nein? Was ist jetzt so schwer daran umzusetzen?

Ein Kommentar von Stefan Padberg (Mitglied im AK Europa von Mehr Demokratie)

Das Austrittsverfahren nach Art. 50 EUV

In Art. 50 EUV finden wir: „Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit.“ Formal hat Großbritannien noch gar nicht beschlossen auszutreten, denn das „United Kingdom European Membership Referendum“, wie sein offizieller Name lautet, war ein sogenanntes „non-binding referendum“. Die britische Regierung muss nun in Brüssel offiziell ein Austrittsgesuch gemäß Art. 50 EUV stellen. Unklar ist, ob diese dazu einen Parlamentsbeschluss benötigt und ob hierzu nicht auch die Regierungen und/oder Parlamente der vier „constituent countries“ (England, Wales, Schottland, Nordirland) gehört werden müssen. Es kommt noch hinzu, dass der Premierminister mit Recht argumentiert, dass das Austrittsverfahren von einer Pro-Brexit-Regierung geführt werden sollte, es aber bis jetzt nicht klar ist, wie eine solche Regierung zustandekommen könnte, denn das Westminster Parlament ist mehrheitlich gegen den Austritt.

Aber nehmen wir an, dass die britische Regierung das Austrittsgesuch irgendwann in den kommenden Wochen oder Monaten stellen wird. Dann sieht Art. 50 EUV vor, dass „die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts“ aushandelt. Dieses Abkommen soll dabei „nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt“ werden, der die Übereinkünfte zwischen der EU und Drittländern regelt. Wenn dieses Abkommen ausgehandelt und beschlossen ist (auf EU-Seite beschließt der Rat „mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments“), finden die EU-Verträge keine Anwendung mehr auf den austretenden Staat. Spätestens aber nach zwei Jahren endet die Anwendung der Verträge auf den austretenden Staat.

Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass bis dahin der austretende Staat noch Mitglied der EU ist. In Art. 50 EUV Abs. 4 wird lediglich geregelt, dass der austretende Staat bei den Beratungen und Entscheidungen des Rats zum Austrittsabkommen nicht mitberaten und mitentscheiden darf, was ja sinnvoll ist. Unklar ist allerdings der Status der britischen Regierung im Europäischen Rat und der britischen EU-Parlamentarier. Formal gesehen sind sie meiner Ansicht nach bis zum letzten Tag der Mitgliedschaft Großbritanniens voll berechtigte Mitglieder in allen EU-Gremien. Alles Gerede von „Bitte jetzt sofort verschwinden“ ist somit emotionaler Qualm, der keine Rechtsgrundlage hat. Die EU-Institutionen sollten sich darauf einstellen, mit den Briten noch ein Weilchen leben zu müssen. Erst ab dem Tag, an dem die EU-Verträge ihre Anwendung auf das Vereinigte Königreich verlieren, dürfen keine britischen Vertreter/innen mehr in den EU-Gremien mitwirken.

Ab diesem Tag verlieren sofort alle Verordnungen der Kommission ihre Wirksamkeit in Großbritannien. Gleichzeitig sind alle von Rat und Parlament beschlossenen Richtlinien in Großbritannien nicht mehr rechtsgültig. Das britische Parlament kann dann z.B. das Glühlampenverbot aufheben, den Datenschutz anders regeln als es die EU-Datenschutzverordnung vorgibt, strengere Einwanderungsgesetze erlassen usw. Aber gleichzeitig verlieren die britischen Staatsbürger/innen das Recht, frei in den EU-Staaten zu arbeiten und zu wohnen. Britische Student/innen werden sich wieder um Visa bemühen müssen und alle Briten werden ab dann an den Grenzen als Nicht-EU-Bürger/innen behandelt. Firmen, die ihren Sitz in Großbritannien haben, sind mit einem Schlag nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und müssen sich auf etwas kompliziertere Regelungen bei Im- und Export von Waren in und aus der EU gefasst machen oder überlegen, ihren Standort in ein EU-Land zu verlegen.

Austrittsabkommen muss vor die britischen Bürgerinnen und Bürger!

Um diesen Übergang für beide Seiten so sanft wie möglich zu gestalten, gibt es genau das Austrittsabkommen. Hier wird festgelegt, welche Regelungen in Zukunft zwischen der EU und Großbritannien gelten sollen. Es lassen sich Regelungen vorstellen, wie sie ähnlich zwischen der EU und der Schweiz oder der EU und Norwegen vereinbart worden sind. Ich meine, dass dieses Austrittsabkommen mindestens dem britischen Parlament, wenn nicht gar den britischen Bürger/innen zur Abstimmung vorgelegt werden muss, denn erst mit diesem Abkommen wird die konkrete Gestalt des Austritts erkennbar. Beim jetzigen Referendum war ja noch gar nicht klar, wie der Austritt konkret gestaltet wird, welche Rechte und Regelungen bestehen bleiben und welche geändert werden.

Das Referendum war nichts weiter als eine unverbindliche Bürgerbefragung. Direkte Demokratie, die sich ja vor allem auf die Gesetzgebung bezieht, war das eigentlich nicht. Das müssen wir immer wieder klar und deutlich betonen. Aus direktdemokratischer Sicht ist vor allem ein Referendum über das Austrittsabkommen angesagt, denn das ist eigentlich der wichtigste Teil in dem ganzen Austrittsprozess. In ihm wird festgeschrieben werden, wie viel Souveränität nach Großbritannien zurückkommt und was in zwischenstaatlichen Gremien verbleiben wird. Wenn Großbritannien z.B. weiter am EU-Binnenmarkt teilnehmen möchte, wird es vermutlich auch den EU-Gerichtshof als entscheidende Instanz akzeptieren müssen. Und ob es allen, die jetzt mit "Leave" gestimmt haben, gefällt, wenn strengere Einwanderungsregeln in Großbritannien strengere Niederlassungsregeln von Briten in der EU zur Folge haben werden, ist unklar. Da gibt es viele Details in solchen Abkommen, bei denen der Souverän eigentlich das letzte Wort haben muss.

Eine Demokratie-Update im Vereinigten Königreich?

Die Situation ist allerdings sehr verfahren. Keiner scheint zu wissen, was jetzt zu tun ist. Dies liegt aber nicht an dem Instrument Referendum. Es zeigen sich in der aktuellen politischen Krise tiefe Verwerfungen im politischen System Großbritanniens. Das Mehrheitswahlrecht führt dort regelmäßig dazu, dass sich nur die beiden großen Parteien im Parlament durchsetzen, die Konservativen und die Labour Party. So kommt es, dass sich im Parlament nicht das gesamte Meinungsspektrum der britischen Gesellschaft widerspiegelt. Insbesondere in der Einwanderungsfrage scheint es zu einem tiefen Graben zwischen einem großen Teil der Bürger/innen und dem politischen Establishment gekommen zu sein. Der unerwartete Ausgang des Referendums hat dies nun ans Licht gebracht.

Die große Rätselfrage ist jetzt, wie sie dort eine Pro-Brexit-Regierung finden wollen, wenn das Parlament gegen den Brexit ist und bedingt durch das Mehrheitswahlrecht im Parlament immer eine Mehrheit gegen den Austritt zustande kommen wird. Im Moment sieht es danach aus, als würde der Ausweg über Personalrotationen innerhalb der beiden großen Parteien gesucht werden, vielleicht in Kombination mit Neuwahlen - und wahrscheinlich ist das auf der pragmatischen Ebene auch der erfolgversprechendste Weg. Wenn aber der Pulverdampf verflogen ist, sollte sich die britische Öffentlichkeit ernsthaft mit der Einführung des Verhältniswahlrechts befassen, damit sich das breite Meinungsspektrum in der Gesellschaft besser im Parlament abbildet.

Bei einem solchen Demokratie-Update sollte natürlich die Einführung der direkten Demokratie nicht fehlen. Wir wissen aus eigener deutscher Erfahrung, dass ein Parlament ohne die direkte Demokratie dazu neigt, sich von der Gesellschaft abzukoppeln. Dies kann durch gelegentlich von oben angesetzte Referenden, wie sie bisher in Großbritannien stattgefunden haben, nicht wirklich verhindert werden. Wenn die Bürger/innen selbst hingegen die Möglichkeit haben, Gesetze zu erarbeiten und zur Abstimmung zu stellen, führt das eher dazu, dass die Parlamente bürgerfreundlich arbeiten. Entweder achten sie dann besser auf die Meinungen und Stimmungen in der Bürgerschaft. Oder die Parlamentarier und die Regierung erklären ihre Entscheidungen besser und werben mehr für sie.

Sind direktdemokratisch gesteuerte Austrittsverfahren möglich?

Selbstverständlich eignet sich ein direktdemokratisches System auch für ein Austrittsverfahren. In einem solchen System wäre es möglich, dass die Bürger/innen selbst ein "Austrittsgesetz" zur Abstimmung stellen. In ihm würde klar formuliert, was im gesetzlichen Bereich geändert werden soll und dass man daran durch die Mitgliedschaft in der EU gehindert würde.

Die Diskussion in der Öffentlichkeit hätte sofort einen völlig anderen Charakter und könnte viel rationaler verlaufen. Bei Annahme dieses Austrittsgesetzes hätte die Regierung ein klares Verhandlungsmandat mit der EU. Diese könnte den Briten dann z.B. weitere Ausnahmeregeln zubilligen. Wenn nicht, hätte die Regierung die Pflicht, den Austritt aus der EU zu erklären und ein Austrittsabkommen im Sinne des Austrittsgesetzes zu verhandeln.

Nach dem Brexit ist vor dem Konvent!

Es ist den Briten zu wünschen, dass sie aus der politischen Krise die richtigen Schlussfolgerungen ziehen werden. Uns haben sie aber auf jeden Fall eine ganz entscheidende Erfahrung geschenkt: Die EU ist nicht mehr ein unbeeinflussbares Übel, dass man hinnehmen muss. Ein Leben "jenseits der EU“ ist jetzt vorstellbar geworden, aber auch, dass man sich für die EU positiv entscheiden kann. Sie wird damit den Bürger/innen vermutlich innerlich näher kommen als vorher, die Beziehung zu ihr wird zunehmend als gestaltbar anstatt als unveränderbar empfunden werden. Und das wird die EU nachhaltig verändern. 

Deshalb: Nach dem Brexit ist vor dem Konvent! Fangen wir damit an, uns eine EU vorzustellen, wie wir sie uns wünschen. Tauschen wir unsere Vorstellungen untereinander aus und verdichten wir sie zum Bild einer erneuerten EU!

Fordern wir den Bürgerkonvent: Jetzt!

Weiterführende Informationen:

  • Positionspapier "Europa neu denken und gestalten": Download (PDF)
  • Hintergrundpapier "Volksentscheide zu EU-Fragen": Download (PDF)

Positionspapier: Europa neu denken und gestalten - Vorschläge für eine Neubegründung der EU

Volksentscheide zu EU-Fragen: 10 Fakten & Thesen

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