Presseschau zu unserer Verfassungsbeschwerde

Die Berichterstattung zu unserer Verfassungsbeschwerde zu ESM und Fiskalvertrag erreicht heute mit der mündlichen Verhandlung über die Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht einen neuen Höhepunkt. Dazu eine kleine Presseschau.

Leider wurde die mündliche Verhandlung zu den Eilanträgen in punkto ESM und Fiskalvertrag nicht live übertragen. Während Finanzminister Wolfgang Schäuble auf schnelle Entscheidung drängte, hat Gerichtspräsident Voßkuhle betont, dass die Prüfung der Eilanträge noch Monate dauern könnte.

Im ZDF heute journal gab es am Vorabend des Prozessauftaktes am 10. Juli einen Bericht zu den Verfassungsbeschwerden von uns und anderen. Dort kam unser Geschäftsführender Vorstand Roman Huber zu Wort: „Wichtige Hoheitsrechte des Deutschen Bundestages, also genauer gesagt das Budgetrecht, werden übertragen irgendwo ins Nichts, in eine Konstruktion, die nicht kontrolliert wird, die nicht demokratisch legitimiert wird, die im Geheimen entscheidet.“ (siehe: <link http: www.zdf.de zdfmediathek beitrag video external-link-new-window>www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1681328) Und auch bei den ARD Tagesthemen gab es am Abend einen guten Bericht zur mündlichen Verhandlung, in dem mehrere Kläger zu Wort kommen (siehe: <link http: www.tagesschau.de multimedia video video1145660.html>www.tagesschau.de/multimedia/video/video1145660.html).

Weitere ausgewählte Beiträge 

Süddeutsche.de (10. und 11. Juli)

"Ist die Euro-Rettung mit dem Grundgesetz vereinbar? Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, schließt eine schnelle Entscheidung in dieser Frage aus. Karlsruhe belässt es diesmal nicht bei den üblichen Warnungen, sondern zieht anscheinend das bedrohlichste Szenario in Erwägung: den dauerhaften Rettungsschirm zu stoppen, jedenfalls vorläufig." (<link http: www.sueddeutsche.de politik bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-esm-und-fiskalpakt-verfassungsrichter-denken-das-undenkbare-1.1408095 external-link-new-window>Weiterlesen...) 

"Es geht um die Substanz des Grundgesetzes, um das Innerste der Verfassung, um die Grundlagen der Staatlichkeit: Das Bundesverfassungsgericht muss darüber urteilen, ob die Euro-Rettungspakte mit dem Demokratiegebot des Grundgesetzes in Einklang zu bringen sind. Karlsruhe hat Zweifel und nimmt sich Zeit. Das ist gut so." <link http: www.sueddeutsche.de politik klagen-gegen-euro-rettungspakete-warum-sich-das-verfassungsgericht-zeit-nehmen-muss-1.1408250 external-link-new-window>(Weiterlesen...)

ZDF heute.de (10. Juli)

„Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht es 'um das Demokratieprinzip im Grundgesetz, und das kann keiner verändern', so Friedhelm Hufen, Staatsrechtler der Uni Mainz. Die Richter hätten sich heute bei der Verhandlung für eine 'aufschiebende Wirkung ohne Entscheidung' ausgesprochen."  (<link http: www.zdf.de zdf zdfportal web heute-nachrichten c9864d europa-blickt-auf-karlsruhe.html external-link-new-window>Weiterlesen...)

RP Online (10. Juli)

„Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit 10 Uhr über die Eilanträge gegen ESM und Fiskalpakt. Finanzminister Wolfgang Schäuble rief die Richter zu einer schnellen Entscheidung auf. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gab zu verstehen, dass das Gericht wesentlich mehr Zeit brauche.“ (<link http: www.rp-online.de politik eu esm-entscheidung-kann-monate-dauern-1.2904408 external-link-new-window>Weiterlesen...)

Zeit Online (10. Juli)

„Folgt man der Argumentation der Kläger, deren Eilanträge gegen das ESM-Gesetz am Dienstag in Karlsruhe verhandelt werden, ist das Mitbestimmungsrecht des Bundestages keinesfalls gesichert. Es ist nämlich nur im deutschen ESM-Gesetz verankert, das vor wenigen Tagen im Bundestag verabschiedet wurde; nicht aber in dem ESM-Vertrag, den die europäischen Regierungen beschlossen haben. Das Gesetz bindet die Bundesregierung also nur gegenüber dem Parlament, nicht aber gegenüber den Vertragspartnern.“ (<link http: www.zeit.de politik deutschland bundestag-esm-vetorecht komplettansicht external-link-new-window>Weiterlesen...)

Handelsblatt (9. Juli)

„Die Einflussnahme der Politik auf das Bundesverfassungsgericht ist weder zielführend für die zu erwartenden Urteile noch für unsere Demokratie als Ganzes“, sagte die Vorsitzende der Hamburger FDP, die Bundestagsabgeordnete Sylvia Canel, Handelsblatt Online. „Grundsätzlich hat sich die Gewaltenteilung in Deutschland bewährt und sollte von den Parlamentariern nicht unterlaufen werden.“ Einem guten demokratischen Stil folgend sei es zudem angemessen, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgericht zu achten und die Würde des Gerichts nicht zu verletzten.“ (<link http: www.handelsblatt.com politik deutschland euro-rettung-warnschuesse-auf-karlsruhe-loesen-empoerung-aus external-link-new-window>Weiterlesen...)

FAZ (9. Juli)

„Das Bundesverfassungsgericht hatte bisher über ähnliche Fragen zu entscheiden und hat in diesen Entscheidungen „rote Linien“ bestimmt, die nicht überschritten werden dürfen. Wir sagen: Sie sind im Fall der jetzt anstehenden Verträge überschritten, weil dauerhafte Haftungsmechanismen völkerrechtlich vereinbart werden sollen, die Verpflichtungen enthalten, die der Bundestag nicht in jedem Einzelfall ablehnen oder gestalten kann. Deshalb ist jetzt die Lage anders.“ (<link http: www.faz.net aktuell wirtschaft herta-daeubler-gmelin-wir-wollen-ein-besseres-europa-11814632.html external-link-new-window>Weiterlesen...)

Deutschlandfunk (9. Juli)

„Eine ganze Phalanx von Klägern ist gegen diese beiden Verträge nach Karlsruhe gezogen. Sie sehen die Rechte des deutschen Volkes und seiner Vertreter im Bundestag gefährdet, selbst zu kontrollieren, was der deutsche Staat wofür ausgibt. Sie stützen sich dabei auf eine Kette von spektakulären Urteilen, in der das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen 20 Jahren der Europapolitik immer wieder Grenzen gezogen hat, angefangen mit dem Urteil zum Maastricht-Vertrag 1993. Im Kern ging es dabei stets um eins der höchsten Güter der demokratischen Verfassung Deutschlands: das Recht des deutschen Volkes, über seine eigenen Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Dieses Recht dürfe auf dem Weg ins vereinte Europa nicht preisgegeben werden, wie das Gericht in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon 2009 betonte.“ (<link http: www.dradio.de dlf sendungen hintergrundpolitik external-link-new-window>Weiterlesen...)

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