Rechtsgutachten: Das „Nein“ eines Mitgliedstaates könnte CETA stoppen!

Die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung von CETA muss von allen EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden – eine qualifizierte Mehrheit reicht nicht aus! Zu diesem Ergebnis kommt ein von Mehr Demokratie, Greenpeace, foodwatch und Campact in Auftrag gegebenes Gutachten des Staats- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Bernhard Kempen. Demnach würde das „Nein“ eines Mitgliedstaates genügen, um zu verhindern, dass CETA vorläufig angewendet bzw. unterzeichnet werden kann. Mehr Demokratie hat mehrere direktdemokratische Initiativen gestartet, um dieses Ziel zu erreichen.
Von Charlie Rutz
„Nach unserer Rechtsauffassung kann sich keine Regierung damit herausreden, dass ihre Ablehnung von CETA ohnehin kein Gewicht hätte“, sagt unser Geschäftsführender Bundesvorstand Roman Huber, der das Gutachten initiierte.
Gutachter Kempen kommt zu dem Schluss, dass der Rat der Europäischen Union den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission, CETA als ein gemischtes Abkommen zu unterzeichnen und vollständig vorläufig anzuwenden, nur einstimmig annehmen kann. Daran ändere sich auch nichts, wenn die Kommission vorschlägt, bestimmte Teile von CETA aus der vorläufigen Anwendung herauszunehmen.
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Kempen über die Mehrheitserfordernisse im Rat der Europäischen Union bei der Abstimmung über CETA
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„Die Kommission behält sich in einem Zustand rechtlicher Unsicherheit vor, den Ratifikationsprozess, der derzeit auf die Mitwirkung aller EU-Mitgliedstaaten angelegt ist, so abzuändern, dass die alleinige Entscheidung des Rates ausreicht“, erläutert Kempen. Er kommt zum Ergebnis, dass der Ratifikationsprozess gestoppt werden muss, sobald die Kommission CETA doch als reines EU-Abkommen behandeln will. Dies könnte sich nach der Überprüfung des Europäischen Gerichtshofes zum EU-Singapur-Abkommen ergeben. „Auf Vorschlag der Kommission müsste der Rat die bereits gefassten Ratsbeschlüsse zu CETA aufheben und der Kommission ein Mandat zu Nachverhandlungen erteilen“, so Kempen.
Die Frage, ob das „Nein“ eines Landes das Abkommen als Ganzes verhindern kann, ist derzeit vor allem mit Blick auf die Niederlande interessant: Dort organisiert unser Partner Meer Democratie mit einem zivilgesellschaftlichen Bündnis ein Referendum, in dem die Bevölkerung über die Ratifikation von CETA durch die Niederlande abstimmen könnte (weitere Infos dazu hier...).
In Deutschland könnte das Bundesverfassungsgericht die Regierung dazu auffordern, „Nein“ zur vorläufigen Anwendung und zu bestimmten Inhalten von CETA zu sagen. Gemeinsam mit foodwatch, Campact und über 125.000 Bürger*innen haben wir die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik eingereicht. Nächste Woche (12./13.10.) wird in Karlsruhe darüber verhandelt, ob und inwieweit die vorläufige Anwendung von CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist (weitere Infos dazu hier...). Nach der Entscheidung über den einstweiligen Rechtsschutz wird sich das Verfassungsgericht vermutlich im Hauptsacheverfahren noch stärker inhaltlich mit CETA befassen.
Doch das ist noch nicht alles: Denn in Bayern, Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein haben wir drei Volksinitiativen gestartet, um die dortigen Regierungen zu verpflichten, im Bundesrat gegen CETA zu stimmen. Stimmt der Bundesrat nicht zu, kann das gesamte Abkommen nicht in Kraft treten.
