Schweizer votieren „gegen Abzockerei“

Kampagnenfoto der Schweizer Initiative

Bei einer Volksabstimmung in der Schweiz votierten am Sonntag mehr als zwei Drittel der Stimmberechtigten für die Stärkung von Aktionärsrechten im Kampf gegen hohe Managergehälter. Der Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ ging eine mit harten Bandagen geführte öffentliche Debatte voraus.

Mit einem vorläufigen amtlichen Endergebnis von 67,9 Prozent haben die Schweizer Bürger am Sonntag die Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ angenommen. Damit wurde eine der höchsten Zustimmungsraten in der Geschichte der Schweizer Volksabstimmung erreicht.

Knapp die Hälfte der Eidgenossen beteiligte sich an dem Votum und stimmte in allen Kantonen mit einer Mehrheit für den Entwurf. Genau ein Jahr Zeit hat nun der Schweizer Bundesrat, um die Ausführungsbestimmungen durch eine Verordnung in Kraft zu setzen. Diese gilt dann solange, bis das Parlament ein ausführendes Gesetz erlässt. Für Andreas Gross, Mitglied im Schweizer Nationalrat und im Kuratorium von Mehr Demokratie, hat der Volksentscheid auch eine Signalwirkung. Gegenüber dem Deutschlandfunk meinte er: „Die Schweiz ist eine moderne Gesellschaft, eine europäische Gesellschaft, und was in der Schweiz zum Ausdruck kommt, das existiert mehr oder weniger auch in anderen Ländern, und deshalb werden diese Länder, auch wenn sie keine Volksentscheide interpretieren können, das Schweizer Ergebnis als Anstoß nehmen, hier auch Grenzen zu setzen, die aber vielleicht durch die Kultur mehr existiert haben als in der Schweiz, wo man wirklich den Eindruck hatte, gewisse Manager hätten die Firma als Selbstbedienungsladen interpretiert.“

Der lange Weg zur Volksabstimmung

Die eidgenössische Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ wurde 2006 vom Kleinunternehmer und Ständerat Thomas Minder gestartet. Sie sieht eine Bundesverfassungsänderung vor, die Aktionären börsennotierter Konzerne die verbindliche Abstimmung über Managementgehälter erlaubt sowie An- und Abtrittsgelder unter Androhung von Gefängnisstrafen verbietet. Öffentlich diskutierte Gehaltsexzesse von Schweizer Managern brachten Minder über die Jahre hinweg den nötigen Rückenwind für seine Kampagne.

Nachdem der Ständerat im Jahre 2008 die Initiative mit der erforderlichen Anzahl von 100.000 Unterschriften eingereicht hatte, folgte eine mehrjährige Parlamentsdiskussion. Schließlich wurde 2012 beschlossen, dass beim Scheitern der Volksabstimmung automatisch ein einfaches Gesetz in Kraft tritt, das Minders Forderungen in abgeschwächter Form umsetzt - falls kein Referendum dagegen ergriffen wird.

Die Volksinitiative polarisierte und mobilisierte Gegner wie Befürworter

Dass sich die Schweiz jetzt eines der weltweit schärfsten Aktionärsgesetze weltweit verordnet hat, ist gerade auch der dort praktizierten direkten Demokratie zu verdanken, die Volksmitbestimmung ohne Themenausschluss zulässt. Gleichzeitig setzte die Initiative alle beteiligten Interessengruppen in Zugzwang, ihre Meinungen zu begründen und nach außen zu vertreten, um Unentschlossene zu überzeugen.

Sowohl Befürworter als auch Gegner der Initiative haben in den vergangenen Monaten eine bunte Allianz von Bündnispartnern um sich geschart und machten das Thema zum Gegenstand intensiver öffentlicher Diskussionen. Dabei diente die Abstimmung dem Mitte-Links-Lager auch als Testballon für zukünftige Initiativen mit ähnlichem Kontext - wie beispielsweise die Mindestlohn oder die Erbschaftssteuerinitiative. Gegen die Initiative stemmte sich insbesondere „economiesuisse“, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft. Dieser setzte im demokratischen Wettstreit um die besten Argumente auf finanzstarke und teils umstrittene Gegenpropaganda für den Parlamentsvorschlag. Unter anderem wurden Studenten als falsche Leserbriefschreiber engagiert. Das konnte den Erfolg der Initiative jedoch nicht stoppen.

Letztlich zeigt der Gegenentwurf des Parlaments aber auch, dass sich die Missstimmung innerhalb der Bevölkerung und die öffentliche Diskussion in einer veränderten Gesetzgebung wiederfinden. Das Mittel der direkten Demokratie hat dazu beigetragen, dass exorbitant hohe Gehälter mittlerweile öffentlich nicht mehr zu vertreten sind. Die heftige Kontroverse um den Minder-Entwurf erklärt sich jedoch auch dadurch, dass die intendierte Stärkung der Aktionärsdemokratie nur eine Verschiebung des Kapitals von Managern zu Aktionären, und keine verbesserte Einkommenssituation der Arbeitnehmer, zur Folge haben wird.

Die vorläufigen amtlichen Endergebnisse der Volksabstimmung können hier eingesehen werden: <link http: www.admin.ch ch d pore va det568.html>www.admin.ch/ch/d/pore/va/20130303/det568.html

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