Bürgerentscheid zur Startbahn München

Am Sonntag, den 17. Juni, durften mehr als eine Million Bürgerinnen und Bürger von München darüber abstimmen, ob ihre Stadt dem Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen Franz Josef Strauß zustimmen soll. Eine deutliche Mehrheit sprach sich dagegen aus. Mehr Demokratie wertet den Bürgerentscheid als Zeichen dafür, dass Großprojekte ohne eine ernsthafte Bürgerbeteiligung nicht mehr zu realisieren sind.

Bei dem Bürgerentscheid standen zwei Vorlagen zur Abstimmung: Ein von der Stadt München angestoßenes Ratsbegehren plädierte für die Startbahn, ein von Bürgern initiiertes Verfahren wollte die Startbahn verhindern. Der Münchener Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) war Befürworter der dritten Startbahn, hatte jedoch signalisiert, dass er sich an das Votum der Bürgerinnen und Bürger halten wolle. „Dass die Stadtratsfraktionen von SPD, CSU und FDP selbst eine Abstimmung angestoßen haben, zeigt, dass sie das Großbauprojekt nicht gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen wollen“, sagt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis stimmten 54,3 Prozent der Münchner gegen den Ausbau des Flughafens, während 45,7 Prozent dafür waren. Insgesamt beteiligten sich 32,8 Prozent aller wahlberechtigten Bürger, womit das Mindest-Quorum von zehn Prozent deutlich überschritten wurde. Ob dies jedoch das endgültige Aus für das Milliardenprojekt bedeutet, ist offen. Der bayerische Verkehrsminister Martin Zeil verkündete noch am Sonntag, an dem geplanten Ausbau festhalten zu wollen. Allerdings kann dies die bayerische Landesregierung nicht ohne Zustimmung der Stadt München als einer von drei Eignern realisieren, die bereits ankündigte, das Ergebnis zu akzeptieren.

Die Ausgangssituation bei der Planung der Münchner Startbahn war eine andere als beim Bahnhofsprojekt Stuttgart 21, weil die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und verbindlich beteiligt waren. Zum Umbau des Stuttgarter Bahnhofs hatte es zwei Bürgerbegehren gegeben, die allerdings von der Stadt für unzulässig erklärt worden waren. „Anders als im Stuttgarter Fall könnte das Ergebnis des Münchner Bürgerentscheids das Großbauprojekt auch direkt verhindern – die Abstimmung hat also großen Einfluss“, erklärt Beck. Der Grund: Die Stadt ist neben dem Land Bayern und dem Bund Anteilseigner an der Flughafen-Gesellschaft und die Entscheidung zum Neubau muss einstimmig fallen.

Mehr Demokratie sieht eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei großen Bauprojekten als unumgänglich. Vor einer detaillierten Planung sollten Grundsatzanhörungen und Bürgerbefragungen stehen. Wir denken, dass ein Bürgerentscheid eine gute Möglichkeit darstellt, um zu einer breit akzeptierten Entscheidung zu kommen, falls auch ein Beteiligungsverfahren die unterschiedlichen Interessen nicht ausgleichen kann. „Dass Bürgerbegehren auch zu Bauleitplanung und Planfeststellungsverfahren stattfinden dürfen, sollte selbstverständlich sein“, ergänzt Beck. In Bayern sind die Regelungen für Bürgerbegehren und -entscheide vorbildlich. Eine Abstimmung wie die zur dritten Startbahn wäre in der Hälfte aller Bundesländer gar nicht möglich.

Als passende thematische Ergänzung stellen wir hier zwei interessante Vorträge als Audiomitschnitte von Prof. Adrian Vatter und Prof. Markus Freitag von der Universität Bern zur Verfügung. Die Aufnahmen entstanden im Rahmen der Tagung "Bürgerbeteiligung bei öffentlichen Großprojekten: Direkte Demokratie und partizipative Verfahren in Deutschland und der Schweiz" vom 29. bis 31. März in Stein am Rhein (Schweiz). Veranstaltet wurde diese vom Konstanzer Wissenschaftsforum der Universität Konstanz und dem Think Tank Thurgau. Die Veröffentlichung erfolgt mit Genehmigung des Konstanzer Wissenschaftsforums. Die Rechte an den Dateien liegen bei den Vortragenden bzw. beim Konstanzer Wissenschaftsforum. Eine Weitergabe an Dritte bedarf deren Zustimmung:

Vortrag I: "Direkte Demokratie und Abstimmungsverhalten bei großen Infrastrukturprojekten in der Schweiz" von Prof. Adrian Vatter, Ordinarius und geschäftsführender Direktor am Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern.


Vortrag II: "Direktdemokratische Verfahren und Protest. Analysen zu den Schweizer Kantonen" von Prof. Markus Freitag, Ordinarius und geschäftsführender Direktor am Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern.

 

Dieser Artikel wurde verfasst von Charlie Rutz.

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