EBI: Online-Sammlung kostenfrei
Anders als zunächst befürchtet, müssen die Initiatoren einer Europäischen Bürgerinitiative nicht mit hohen Kosten für die Online-Sammlung rechnen.
So steht es im Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verordnung, der am 31. August 2011 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Die EU-Verordnung regelt die Rahmenbedingungen der Europäischen Bürgerinitiative, Detailfragen wie die Prüfung der Unterschriften müssen jedoch in den Mitgliedstaaten geregelt werden.
Unter anderem sieht die EU-Verordnung eine Online-Sammlung vor. Zwar wird die benötigte Software frei zur Verfügung gestellt, allerdings muss die dabei eingesetzte Hardware im jeweiligen Mitgliedsland zertifiziert werden. Nach vorsichtigen Schätzungen des österreichischen und des deutschen Innenministeriums ging man von Prüfungskosten in Höhe von ca. 50.000 € aus - für weniger finanzkräftige Initiativen nicht zu stemmen.
Wir haben mit dem zuständigen Referat des Bundes-Innenministeriums über den ersten Entwurf des Umsetzungsgesetzes gesprochen. Außer der Kostenlast bei den Organisatoren der Initiative sah der Entwurf auch sehr restriktive Regelungen bezüglich der Ungültigkeit von Unterstützungsbekundungen vor. Auch andere Initiativen äußerten sich empört.
Dies zeigte Wirkung: Zum einen sind die Kosten im nun zur Abstimmung stehenden Umsetzungsgesetz nicht mehr von den Organisatoren der Initiative zu tragen. Zum anderen entsprechen die Ungültigkeitsregelungen jetzt der Berliner Variante: Wenn ein Unterstützer an Hand der angegebene Daten zweifelsfrei identifiziert werden kann, ist seine Unterschrift gültig. Die Daten sollen durch Stichproben geprüft werden.
Fazit: Der neue Entwurf fällt deutlich bürgerfreundlicher aus als der alte. Zumindest auf der nationalen Ebene werden einer EBI keine weiteren Steine in den Weg gelegt.
<link>Unsere Stellungnahme zum Ausführungsgesetz
<typohead type=4>Alexander Strümpel, 30. August 2011</typohead>