Volksentscheid stärkt Rechte Homosexueller

In Liechtenstein stimmten in einem Referendum 70 Prozent für die Stärkung von Rechten homosexueller Menschen. Zudem gewährt das Slowenische Parlament gleichgeschlechtlichen Paaren künftig mehr Rechte. Jedoch versucht eine katholische Lobbygruppe mit einer Volksinitiative das Gesetz zu kippen.

Mit einer deutlichen Mehrheit haben sich die Liechtensteiner für ein Gesetz ausgesprochen, das homosexuellen Partnern eine Registrierung ihrer Beziehung ermöglicht. Ab 1. September 2011 gilt nun für gleichgeschlechtliche Paare das selbe Steuer-, Erb- und Sozialversicherungsrecht wie für Verheiratete. Der Gesetzesentwurf wurde im März beschlossen.

Die Volksinitiative "Vox Populi" (Stimme des Volkes) hat ein Referendum bewirkt. Die Initiative befürchtet, dass das neue Gesetz den Wert der traditionellen Familie beeinträchtigt. Die Bürgerinnen und Bürger vertreten jedoch eine andere Meinung und sprachen sich für die Stärkung von Rechten Homosexueller aus.

In Slowenien

Die Gesetzesänderung in Slowenien wurde lange diskutiert. Die Rechtslage von eingetragenen Lebensgemeinschaften ist nun gestärkt; gleichgeschlechtliche Paare bekommen die selben steuerlichen Rechte wie heterosexuelle Eheleute. Jedoch bleibt eine Einschränkung im Adoptionsrecht bestehen: homosexuelle Partner können nur das leibliche Kind ihres Partners adoptieren. Die Adoption von fremden Kindern bleibt weiterhin verboten.

Das slowenische Verfassungsgericht hatte eine stärkere Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Paaren gefordert. Die Regierung hat daraufhin einen weitreichenden Gesetzesentwurf ins Parlament gebracht; homosexuelle Paare durften dem Vorschlag zufolge heiraten sowie Kinder adoptieren. In einem parlamentarischen Verfahren wurde dieser Entwurf jedoch gestutzt.

Doch noch ist die Diskussion in Slowenien über die Rechte homosexueller Menschen nicht beendet. Die katholische Lobbygruppe "Für Familie und für Kinderrechte" möchte einen Volksentscheid herbeiführen und sammelt Unterschriften gegen das Gesetz. Es stellt sich jedoch die Frage inwiefern dieser Volksentscheid Gültigkeit hätte. Es ist unklar, ob das Urteil des Verfassungsgericht vom Volksgesetzgeber überhaupt in Frage gestellt werden kann.

Fazit

Wir finden, dass direkte Demokratie nicht an einem Ergebnis gemessen werden soll. Stattdessen ist es wichtig, direkte Bürgerbeteiligung als einen normalen Bestandteil des politischen Prozesses zu verstehen. Volksinitiativen und Volksentscheide sollten als Teil der Diskussion akzeptiert werden. Aktuelle Geschehnisse verdeutlichen die Notwendigkeit solcher Beteiligung; beispielsweise fordern in Spanien tausende Menschen das Recht auf Mitbestimmung.

Vanessa Eggert, 21.06.2011

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