Baden-Württemberg: 19.000 Unterschriften für faire Volksabstimmungen

[26/11] Mehr Demokratie übergibt Unterschriften an Landtagspräsidenten

Der Verein Mehr Demokratie überreichte heute fast 19.000 Unterschriften für eine Reform der Volksgesetzgebung an dem baden-württembergischen Landtagspräsidenten Willi Stächele. Nach Auffassung von Reinhard Hackl, Sprecher des Landesverbandes von Mehr Demokratie, sind die hohen gesetzlichen Hürden dafür verantwortlich, dass es in Baden-Württemberg bisher kein erfolgreiches Volksbegehren und keinen Volksentscheid gab. „Eine Reform ist überfällig. Die Diskussion um eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 zeigt, wie schlecht die Volksgesetzgebung in Baden-Württemberg geregelt ist. Die Angst, das Quorum beim Volksentscheid von einem Drittel Ja-Stimmen nicht zu schaffen, ist allgegenwärtig. Um das Instrument Volksabstimmung anwendbar zu machen, muss das Quorum abgeschafft werden“, so Hackl.

Nach Ansicht von Mehr Demokratie sollen künftig die Unterschriften von fünf Prozent der Bürger (rund 400.000) für ein Volksbegehren ausreichen, statt den bisher notwendigen 1,27 Millionen Unterschriften. Die Frist zur Unterschriftensammlung soll von zwei Wochen auf 6 Monate verlängert werden und das Unterschreiben außerhalb von Amtsstuben, zum Beispiel auf der Straße, soll erlaubt sein. Mehr Demokratie fordert zudem die Abschaffung des Quorums von einem Drittel Ja-Stimmen bei Volksentscheiden. Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen soll über Gesetzesänderungen entscheiden.

„Grün-Rot hat unsere Reform-Forderungen im Koalitionsvertrag weitgehend übernommen. Darüber freuen wir uns sehr“, so Hackl. Mehr Demokratie orientiert sich bei seinen Vorschlägen an Ländern wie Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein, wo die Spielregeln für die Volksgesetzgebung bürgerfreundlicher sind. In Bayern (Nichtraucherschutz) und Hamburg (Schulreform) hatte es im vergangenen Jahr erfolgreiche Volksbegehren und Volksentscheide gegeben.

In Baden-Württemberg müssen für ein Volksbegehren derzeit 16,6 Prozent der Wahlberechtigten, rund 1,27 Millionen, innerhalb von zwei Wochen in den Rathäusern unterschreiben, ohne eine amtliche Benachrichtigung erhalten zu haben. „Seit 1974 gibt es die Möglichkeit von Volksbegehren in Baden-Württemberg. Seit 1974 war kein Volksbegehren erfolgreich. Mit der jetzigen Regelung verweigert das Parlament dem Volk die ihm zustehenden Beteiligungsrechte", so Hackl. Bei einer Volksabstimmung über Gesetzesänderungen muss bislang mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten (rund 2,5 Millionen) mit Ja stimmen, damit der Volksentscheid gültig ist. „Diese Regelung ist absurd. Die schwarz-gelbe Koalition 2006 wurde von 2,12 Millionen Bürgerinnen und Bürgern an die Regierung gewählt. Aber bei der Entscheidung über eine einzige Sachfrage wird ein Ja von 2,5 Millionen Bürgern verlangt“, so Hackl.

Baden-Württemberg belegt in Sachen direkter Demokratie momentan den vorletzten Platz im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Nur im Saarland ist es noch schwerer, sich direktdemokratisch zu beteiligen.

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