[42/11] Künftig soll für einen Volksentscheid in Baden-Württemberg ein Quorum von 20 Prozent statt von bisher 33,3 Prozent gelten. So sieht es ein Gesetzentwurf der Regierungskoalition vor, der morgen in erster Lesung im Landtag behandelt wird. Der Verein Mehr Demokratie begrüßt die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Senkung des Quorums. „Eine Volksabstimmung über den Bau von Stuttgart 21 hätte damit eine wesentlich höhere Chance nicht an dem hohen Zustimmungsquorum zu scheitern. Wir unterstützen den Vorstoß von Grün-Rot“, sagt Ralf-Uwe Beck, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. „Die Senkung des Quorums kann jedoch nur der erste Schritt sein. Im zweiten Schritt muss eine umfassende Reform der Volksgesetzgebung folgen. Das Quorum beim Volksbegehren muss deutlich gesenkt, das Quorum beim Volksentscheid ganz abgeschafft werden.“ Eine solche Reform hatte Grün-Rot im Koalitionsvertrag ebenfalls vereinbart.
Wird der Gesetzentwurf der Regierungskoalition im Landtag abgelehnt, dann würde für eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 das bisherige 33,3-Prozent-Quorum gelten. Das entspricht einer Mindestzustimmung von einem Drittel aller Wahlberechtigten. Wird diese Mindestzustimmung nicht erreicht, ist der Volksentscheid ungültig, unabhängig davon, ob an der Urne die Mehrheit dafür oder dagegen gestimmt hat.
Obwohl es in Baden-Württemberg seit 1974 die Möglichkeit von Volksbegehren und Volksentscheiden gibt, ist noch nie ein Volksbegehren erfolgreich gewesen. Folglich gab es auch noch nie einen durch ein Volksbegehren erzwungenen Volksentscheid. Grund dafür ist die vergleichsweise sehr hohe Hürde beim Volksbegehren. Hier müssen innerhalb von 14 Tagen 16,6 Prozent der Wahlberechtigten, also rund 1,27 Millionen, auf den Ämtern unterschreiben. „Solange diese Hürde bestehen bleibt, hilft es auch nichts, das Quorum beim nachgelagerten Volksentscheid zu senken, da die Initiativen es gar nicht erst bis zur Abstimmung schaffen. Man würde ein Haus bauen, das jedoch leider keine Tür hat“, so Beck. Bei einer Volksabstimmung über Stuttgart 21 entfiele das Volksbegehren allerdings, da die Abstimmung vom Landtag angesetzt werden würde.