Bürgerbegehren: In Rheinland-Pfalz droht eine Scheinreform

[17/10] Mehr Demokratie kritisiert Gesetzentwurf zur Kommunal- und Verwaltungsreform

Wenn der aktuelle Gesetzentwurf nicht deutlich verbessert wird, werden es Bürgerbegehren in Rheinland-Pfalz auch nach der Kommunal- und Verfassungsreform schwer haben. Auf einer Pressekonferenz in Mainz forderte der Verein Mehr Demokratie heute (27. April) konsequentere Reformen der Direkten Demokratie auf Gemeindeebene. „Um den Bürgern wirkliche Mitsprache zu ermöglichen, müssten die Hürden für Bürgerbegehren und -entscheide deutlich niedriger werden“, erklärte Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

 

Mehr Demokratie fordert vor allem, den Positivkatalog für Bürgerbegehren, der außer in Rheinland-Pfalz nur noch in Bremerhaven existiert, abzuschaffen. „Es ist nicht einzusehen, warum den Menschen vorgeschrieben wird, worüber sie abstimmen dürfen“, so Efler. „Nur in ganz engen Grenzen sollte es gesetzlich geregelte Ausnahmen geben. Von vorneherein Themen festzulegen, zwängt den Bürgerwillen aber in ein unnötiges Korsett.“ Auch im Nachbarland Baden-Württemberg sei inzwischen der Positivkatalog abgeschafft worden.

 

Insbesondere setzt sich Mehr Demokratie für eine Erweiterung des Themenkatalogs in Bezug auf Finanzfragen und Bauvorhaben ein. „Die Politiker sollten den Bürgern mehr zutrauen“, meint Gert Winkelmeier vom Mehr Demokratie Landesverband Rheinland-Pfalz. „In sieben anderen Bundesländern, darunter auch Bürgerbegehrens-Spitzenreiter Bayern, darf die Bevölkerung über Bauprojekte abstimmen – das befürchtete Chaos ist bisher ausgeblieben.“

 

Die im jetzigen Gesetzentwurf vorgesehenen Senkungen des Unterschriften- und des Zustimmungsquorums sind nach Auffassung von Mehr Demokratie höchstens Schönheitsreparaturen, werden aber die Erfolgschancen für Bürgerbegehren in vielen Gemeinden kaum verbessern. So ist beispielsweise geplant, die Unterschriftenhürde bei Bürgerbegehren von 15 Prozent der Wahlberechtigten auf 10 Prozent zu senken. Der Verein hat die Auswirkungen auf alle kreisfreien Städte untersucht. „In sechs von zwölf Städten müssten Bürgerinitiativen mit den neuen Regelungen künftig zwischen 200 und 3.700 Unterschriften weniger als bisher sammeln“, erklärt Winkelmeier. „In sechs Städten allerdings würde die geplante Reform überhaupt nichts ändern. Zudem ist nicht nachvollziehbar, dass die Änderungen nur für die Gemeinden, nicht aber für die Landkreise gelten sollen.“

 

Auch beim Bürgerentscheid geht dem Verein der Hürdenabbau nicht weit genug. „Das Zustimmungsquorum sollte nicht nur gesenkt werden, sondern komplett wegfallen“, so Efler. „Wenn auch nach der Reform noch 20 Prozent der Wahlberechtigten für den Vorschlag einer Bürgerinitiative stimmen müssen, werden weiterhin zahlreiche Bürgerentscheide an diesem undemokratischen Hindernis scheitern“ Wie beim Wählen sollten deshalb die Stimmen derjenigen zählen, die abstimmen gehen.

 

Der enggefasste Themenkatalog und die hohen Quoren in Rheinland-Pfalz haben dazu geführt, dass in den rund 2.500 Gemeinden des Landes innerhalb von 15 Jahren nur 140 Bürgerbegehren und 50 Bürgerentscheide stattfanden. Im Volksentscheid-Ranking des Vereins Mehr Demokratie belegt das Land mit Note 5,5 den letzten Platz im Bereich „Direkte Demokratie in den Gemeinden“. „Der Vergleich der Bundesländer zeigt eindeutig, dass die Direkte Demokratie nur dort angewendet wird, wo die Regelungen fair sind“, fasst Efler zusammen. „Wir hoffen, dass der Landtag die anstehende Kommunalreform als Chance begreift und die Tür für Bürgerbegehren mehr als nur einen Spalt breit öffnet.“

 

Reformvorschläge von Mehr Demokratie im Überblick: www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html

 

Bei Rückfragen:

Landesverband Rheinland-Pfalz: Gert Winkelmeier, Tel.: 02684/6107

Bundesverband: Michael Efler, Tel.: 0172/536 89 66

 

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