[28/11] Koalition versagt: „Frist fast abgelaufen, Vorschlag verfassungsrechtlich bedenklich, Opposition übergangen“
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigte, dass der in Eckpunkten bekannt gewordene Vorschlag von CDU/CSU und FDP für ein neues Bundestagswahlrecht verfassungsrechtlich bedenklich ist. Darauf hatte der Verein Mehr Demokratie bereits vor einem Monat hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das sogenannte negative Stimmgewicht vor drei Jahren für verfassungswidrig erklärt und Bundestag und Bundesrat beauftragt, bis zum 30. Juni 2011 ein neues Bundestagswahlrecht zu verabschieden. Der bisherige Wahlrechts-Vorschlag von CDU/CSU und FDP würde jedoch weiterhin zu negativem Stimmgewicht führen. Dies ergaben Berechnungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und der Experten vom Netzwerk Wahlrecht.de.
„Insgesamt macht die Koalition einen schlechten Eindruck: Die Frist fast abgelaufen, kein Gesetzentwurf auf dem Tisch, der bisherige Vorschlag verfassungsrechtlich bedenklich, die Opposition übergangen. Das ist ein unwürdiger Umgang mit dem Wahlrecht und damit den Grundlagen der Demokratie“, sagt Mehr Demokratie-Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck.
Der Vorschlag der Koalition würde nach Ansicht von Mehr Demokratie das Bundestagswahlrecht nicht verbessern, sondern verschlechtern. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu negativem Stimmgewicht kommt, würde sogar steigen. „Wir fordern Schwarz-Gelb auf, das Verfassungsgericht endlich ernst zu nehmen und ein verfassungskonformes Wahlrecht vorzuschlagen. Das ist die Koalition den Wählerinnen und Wählern schuldig“, so Beck.
Bisher ist nicht bekannt, wann CDU/CSU und FDP einen Gesetzentwurf für ein neues Bundestagswahlrecht in den Bundestag einbringen werden. Ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen in Folge des Verfassungsgerichtsurteils, sowie eine überarbeitete Fassung dieses Entwurfs wurden bereits im Bundestag abgelehnt. SPD und Die Linke werden laut Tagesordnung am 26. Mai Entwürfe für eine Wahlrechtsänderung in den Bundestag einbringen. Auch der Bundesrat muss einer Wahlrechtsänderung zustimmen. Die letzte Bundesratssitzung vor Ablauf der Frist am 30. Juni findet am 17. Juni statt. Da bisher keine ausführlichen Gespräche mit der Opposition über das neue Bundestagswahlrecht geführt wurden und kein Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb vorliegt, ist eine fristgerechte Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat unwahrscheinlich.
Mehr Demokratie hat bereits einen Aufruf für ein verfassungskonformes Bundestagswahlrecht ohne Überhangmandate gestartet (<link http: www.mehr-demokratie.de>www.mehr-demokratie.de). Als Alternative zum jetzigen Wahlsystem schlägt der Verein vor, sogenannte Mehrmandats-Wahlkreise einzuführen. Dabei werden, zusätzlich zur Zweitstimme, in vergrößerten Wahlkreisen mehrere Direktkandidaten gewählt. Dies führt zu einer genaueren Abbildung des Wählerwillens und vermeidet sowohl das negative Stimmgewicht als auch Überhangmandate.
Erläuterung und Beispiele zum negativen Stimmgewicht nach CDU/FDP-Vorschlag:<link http: www.mehr-demokratie.de presse-hintergrund.html>
www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html
Modellrechnung zum negativen Stimmgewicht auf Wahlrecht.de:
<link http: www.wahlrecht.de news>www.wahlrecht.de/news/2011/11.htm
Aufruf von Mehr Demokratie:
<link http: www.mehr-demokratie.de>www.mehr-demokratie.de