„Hessischer Städtetag muss keine Angst vor Bürgern haben“

[34/11] Mehr Demokratie: Städtetag sollte Quoren-Senkung unterstützen!

Am vergangenen Mittwoch kritisierte der Hessische Städtetag einem Gesetzentwurf der Landesregierung, wonach das Unterschriften-Quorum für Bürgerbegehren gesenkt werden soll. Er sprach sich für eine Beibehaltung der bestehenden Quoren aus. „Der Hessische Städtetag sollte die geplante Quoren-Senkung mittragen. Es gibt keinen Grund, Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern zu haben“, sagt Markus Möller von Mehr Demokratie Hessen. „Bundesländer wie Bayern zeigen, dass eine lebendige Kultur der Mitbestimmung den Gemeinden nicht schadet, sondern hilft, die Kluft zwischen Bürgern und Politikern zu überwinden“.

Der schwarz-gelbe Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung sieht unter Anderem vor, die Unterschriften-Hürde für Bürgerbegehren je nach Gemeindegröße zu staffeln. Bisher müssen einheitlich zehn Prozent der Wahlberechtigten für ein Bürgerbegehren unterschreiben. Diese zehn Prozent blieben für Gemeinden mit unter 50.000 Einwohnern erhalten. Bei Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern fielen jedoch nur noch fünf Prozent an, in Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern drei Prozent. Dies wäre nach Ansicht von Mehr Demokratie eine deutliche Erleichterung für Initiativen.

Kritisch beurteilt der Verein jedoch die Pläne, Bürgerbegehren zur Bauleitplanung stark einzuschränken. Ein Bürgerbegehren soll demnach nur noch zum Aufstellungsbeschluss eines Bauleitplanes möglich sein, also ganz zu Anfang des Verfahrens, und nicht mehr zum Satzungsbeschluss. „Das wäre eine gravierende Verschlechterung. Denn zu Beginn eines Bauleitplanes ist noch vieles im Unklaren. Was wann wie und mit welchem finanziellen Aufwand gebaut wird, kommt häufig erst im Laufe des oft mehrjährigen Planungsverfahrens heraus. Ein Bürgerbegehren wäre dann aber nicht mehr möglich“, sagt Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. „Wir fordern Schwarz-Gelb deshalb auf, Bürgerbegehren zur Bauleitplanung nicht einzuschränken. Was in der eigenen Stadt oder Gemeinde gebaut wird, ist für Bürgerinnen und Bürger von höchstem Interesse. Hier muss Mitbestimmung wie bisher in vollem Umfang möglich sein.“

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