[16/11] Auswirkung auf Reform der direkten Demokratie?
Zum zweiten Mal sind die Bürgerinnen und Bürger Islands am morgigen Samstag (9. April) dazu aufgerufen, über Entschädigungszahlungen an Großbritannien und die Niederlande wegen der Pleite der Icesave-Bank abzustimmen. Der Volksentscheid war nötig geworden, da der Präsident Islands, Ólafur Ragnar Grímsson, das vom isländischen Parlament am 16. Februar verabschiedete Gesetz zur Entschädigungsvereinbarung nicht unterzeichnet hatte. Grímsson begründete seine Entscheidung damit, dass eine derart wichtige Frage vom Volk selbst entschieden werden müsse.
In Island ist die Verweigerung der Unterschrift unter ein vom Parlament beschlossenes Gesetz durch den Präsidenten eine der wenigen Möglichkeiten, eine landesweite Volksabstimmung zu erreichen (Artikel 26, Verfassung). Sowohl für die jetzige als auch für die vorherige Abstimmung wurden Petitionen mit zuletzt 40.000 Unterschriften an den Präsidenten übergeben, um ihn zu bitten, auf diesem Wege einen obligatorischen Volksentscheid zu erwirken. Ermöglicht werden kann eine Volksabstimmung auch durch Parlamentsbeschluss. Einen Antrag für einen zweiten Volksentscheid über die Icesave-Entschädigungen hatte das isländische Parlament jedoch mit 33 zu 30 Stimmen abgelehnt. Eine Volksgesetzgebung „von unten“ gibt es in Island auf Landesebene bisher nicht. Die Bürgerinnen und Bürger können also nicht mittels eines Volksbegehrens eine landesweite Volksabstimmung zu einem Thema wie den Entschädigungsvereinbarungen erreichen.
Eine solche Volksgesetzgebung „von unten“ bald in Island einzuführen, das hat die neue, rot-grüne Regierung in Aussicht gestellt. Sie ist momentan damit befasst, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, die eine neue Verfassung ausarbeiten wird. Teil dieser Verfassung soll auch die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden sein. Falls das Ergebnis der morgigen Abstimmung eine neuerliche Ablehnung der von der Regierung ausgehandelten Entschädigungsvereinbarung sein sollte, könnte dies Auswirkungen auf deren Bereitschaft haben, durch eine Reform ein Mehr an Bürgerbeteiligung zu ermöglichen.
Die erste Volksabstimmung über die stufenweise Entschädigungszahlung von rund 3,8 Milliarden Euro bis zum Jahr 2024 an die Regierungen von Großbritannien und den Niederlanden war am 3. März 2010 mit 93,6 Prozent Nein-Stimmen klar gegen das vom Parlament beschlossene Gesetz ausgegangen. Island hatte daraufhin mit Großbritannien und den Niederlanden nachverhandelt. Zwar soll es nun bei der Summe von 3,8 Milliarden Euro bleiben, die Rückzahlungsbedingungen wurden jedoch erleichtert, indem die Zinslast von 5,5 auf drei bis 3,3 Prozent gesenkt wurde. Die vereinbarte Summe soll die Regierungen Großbritanniens und der Niederlande für Zahlungen entschädigen, die diese an durch die Pleite von Icesave geschädigte Briten und Niederländer geleistet hatten.