Regierung will Überhangmandate und negatives Stimmgewicht erhalten

[41/11] Mehr Demokratie erwägt Verfassungsbeschwerde

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Reform des Bundeswahlrechts würde das verfassungswidrige negative Stimmgewicht nicht abschaffen und Überhangmandate in vollem Umfang erhalten – so das Fazit des Vereins Mehr Demokratie. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigt, dass das negative Stimmgewicht nach schwarz-gelbem Vorschlag weiterhin auftreten kann. „Nicht nur, dass die Regierungskoalition mit diesem Vorschlag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignoriert. Sie will außerdem zum eigenen Machterhalt die Überhangmandate beibehalten. Diese verzerren aber das Wahlergebnis im Extremfall so sehr, dass eine Koalition an die Regierung kommen kann, die nicht die Mehrheit der Wählerstimmen hinter sich hat“, sagt Ralf-Uwe Beck, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. „Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, prüfen wir eine Verfassungsbeschwerde. Das Wahlrecht dient den Bürgerinnen und Bürgern zur Ausübung ihrer Souveränität und nicht den Parteien zum illegitimen Machterhalt.“

Bei Überhangmandaten zählen Wählerstimmen doppelt, was den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl verletzt. Beispielsweise verdankte die CDU ihre zehn Überhangmandate in Baden-Württemberg bei der letzten Bundestagswahl 600.000 Wähler-Stimmen, die doppelt zählten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil von 1997 mit vier zu vier entschieden, dass Überhangmandate „in gewissem Umfang“ nicht verfassungswidrig sind. Nehmen die Überhangmandate jedoch zu, wäre unter Umständen auch mit einer anders lautenden Entscheidung des höchsten Gerichts zu rechnen.

Das negative Stimmgewicht würde nach dem schwarz-gelben Vorschlag nicht mehr nur im Zusammenhang mit Überhangmandaten auftreten, sondern auch ohne sie. Die Zahl der Fälle, wo das Paradox möglich wird, erhöht sich damit. „Insgesamt wird das Auftreten des negativen Stimmgewichts unberechenbarer und undurchsichtiger. Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP führt letztlich zu einer Verschleierung des Problems, jedoch nicht zu seiner Lösung“, sagt Wilko Zicht, Wahlrechtsexperte des Netzwerks Wahlrecht.de.

Der Verein Mehr Demokratie hat einen Aufruf für ein verfassungskonformes Wahlrecht ohne Überhangmandate gestartet. Die Unterschriften werden am morgigen Donnerstag (30. Juni) um 8:30 Uhr vor dem Bundestag an die Innenpolitischen Sprecher der Parteien übergeben. Die Übergabe wird begleitet von einer Aktion, die sowohl die verpasste Frist zur Reform des Bundeswahlrechts als auch die Problematik der Überhangmandate ins Bild setzt.

Aufruf von Mehr Demokratie: www.mehr-demokratie.de/waehlen-ohne-ueberhang.html

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