Sachsen-Anhalt: Demokratie-Wahlprüfstein

[11/11] Mehr Demokratie veröffentlicht Einstellung der Parteien zur direkten Demokratie

Welche Partei setzt sich für mehr Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein? Dieser Frage ist der Wahlprüfstein des Vereins Mehr Demokratie zur kommenden Landtagswahl am 20. März in Sachsen-Anhalt gewidmet. SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke haben Stellung bezogen, ob und wie die Spielregeln der direkten Demokratie in Sachsen-Anhalt reformiert werden sollen. Die CDU hat die Fragen des Wahlprüfsteins nicht beantwortet. „Sachsen-Anhalt belegt im Vergleich der Bundesländer nur Platz 14 in Sachen direkter Demokratie. Kaum sonst in Deutschland ist die direkte Demokratie so schwer nutzbar“, sagt Ralf-Uwe Beck, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. „Der Reformbedarf wird von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD anerkannt, von der FDP nicht gesehen und die CDU ignoriert das Thema gänzlich.“ Wer in Sachsen-Anhalt die Bürgerrechte stärken wolle, habe damit für die Wahl eine Entscheidungshilfe.

Beim Demokratie-Wahlprüfstein wurden insgesamt sieben Fragen zu Verbesserungen bei Bürgerbegehren und Volksbegehren gestellt. Bündnis 90/Die Grünen stimmte allen Reformvorschlägen zu, Die Linke vergab sechs Mal ein „Ja“, die SPD nur zwei Mal und die FDP verneinte alle Verbesserungsvorschläge.

Zu Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene wurde unter anderem gefragt, ob die Anzahl der nötigen Unterschriften auf sieben Prozent der Wahlberechtigten gesenkt werden soll und ob mehr Themen für Bürgerbegehren zulässig sein sollen. Dem stimmen Grüne und Linke zu. Für eine Abschaffung des Zustimmungs-Quorums beim Bürgerentscheid, nach dem mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten mit „Ja“ stimmen müssen, damit der Entscheid gültig ist, sprechen sich nur die Grünen aus. Linke und SPD wollen das Quorum jedoch senken.

Zur Vereinfachung von Volksbegehren auf Landesebene wurde ebenfalls nach einer Senkung der Unterschriften-Hürde gefragt. Mehr Demokratie schlägt vor, die Hürde von elf auf vier bis fünf Prozent der Wahlberechtigten zu verringern. Dem stimmen SPD, Linke und Grüne zu. Die FDP ist dagegen. Gefragt wurde auch, ob Volksbegehren mit finanziellen Folgen erlaubt sein sollen, was SPD, Linke und Grüne befürworten, die FDP jedoch ablehnt. Für eine Abschaffung des Zustimmungs-Quorums bei Volksentscheiden, wonach mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten mit „Ja“ stimmen müssen, damit der Entscheid gültig ist, sprechen sich Grüne und Linke aus. Die SPD möchte das Quorum senken.

In Sachsen-Anhalt gab es auf Landesebene bisher vier Anträge auf Volksbegehren (erste Stufe des Verfahrens der Volksgesetzgebung), drei Volksbegehren (zweite Stufe), einen Volksentscheid (dritte Stufe, 2005, „Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt) und sechs unverbindliche Volkspetitionen. Bei keinem dieser Verfahren konnte die Initiative einen Erfolg verbuchen. Auf kommunaler Ebene erlebte Sachsen-Anhalt seit Einführung des Instruments 1990 rund 130 Bürgerbegehren. Zum Vergleich: In Bayern fanden seit 1995 knapp 1.800 Bürgerbegehren statt. „Es wird Zeit, den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt mehr zuzutrauen“, so Beck.

Wahlprüfstein Sachsen-Anhalt: <link http: www.mehr-demokratie.de>www.mehr-demokratie.de

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