[12/11] Mehr Demokratie analysiert Volksbegehren und Volksentscheide in den Bundesländern
Im Jahr 2010 wurden 16 direktdemokratische Verfahren auf Landesebene neu eingeleitet, fünf mehr als im Vorjahr. Insgesamt waren 30 laufende Verfahren zu verzeichnen, fünf weniger als 2009 – so die Bilanz des Volksbegehrens-Berichts 2010. Der Bericht wird jährlich vom Verein Mehr Demokratie vorgelegt und analysiert die Entwicklung der direkten Demokratie in den Bundesländern. Die Zählung umfasst sowohl die dreistufige Volksgesetzgebung (Volksinitiative/Antrag auf Volksbegehren, Volksbegehren, Volksentscheid) als auch Volkspetitionen auf Landesebene. Im vergangenen Jahr war es in Hamburg und Bayern zu einem Volksentscheid gekommen, der jeweils zugunsten der Initiative ausging. Außerdem wurden vier Volksbegehren durchgeführt, von denen drei in 2010 auch zum Abschluss kamen. Zwei waren erfolgreich. Für das vergangene Jahr ist ein deutlicher regionaler Schwerpunkt auszumachen: Sieben der 16 neuen Verfahren wurden in Hamburg eingeleitet, drei in Berlin. In neun Bundesländern wurde kein einziges neues Verfahren auf Landesebene gestartet (Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen).
„Die direkte Demokratie wird zwar intensiv genutzt, das trifft aber nur auf einzelne Bundesländer zu. In weiten Teilen Deutschlands spielt die Volksgesetzgebung auf Landesebene nur eine marginale Rolle. In zehn von 16 Bundesländern gab es noch nie einen von Bürgern angestoßenen Volksentscheid“, sagt Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. „Besonders die Schlusslichter in Sachen direkter Demokratie, Baden-Württemberg und das Saarland, müssen dringend Reformen in Angriff nehmen, um anwendbare Regelungen zu schaffen. In Hamburg und Berlin zahlt sich unser jahrelanger Kampf für eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte bereits aus.“ Im Schnitt alle 1,3 Jahre findet in Hamburg ein Volksbegehren statt, alle 2,5 Jahre ein Volksentscheid. Berlin erlebte allein in den vergangenen vier Jahren drei Volksentscheide. Größere Reformen der direkten Demokratie sind derzeit in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und im Saarland geplant, in Baden-Württemberg jedoch nicht. In den vergangenen zehn Jahren haben insgesamt sieben Bundesländer die Unterschriften-Hürden für Volksbegehren gesenkt.
Für das Jahr 2010 sind neben regionalen auch thematische Schwerpunkte zu verzeichnen. Dem langjährigen Durchschnitt entsprechend waren die Themenbereiche „Bildung und Kultur“ (31,3 Prozent) sowie „Demokratie und Innenpolitik“ (25 Prozent) Spitzenreiter bei Volksbegehren. Die direkte Erfolgsquote von Volksbegehren lag für 2010 mit 36 Prozent deutlich über dem langjährigen Durchschnitt von 29 Prozent.
Betrachtet man die Entwicklung der direkten Demokratie über die vergangenen 15 Jahre hinweg, so lässt sich bei der Anzahl der Verfahren kein eindeutiger Trend feststellen. Im Zeitraum von 1996 bis 2010 schwankt die Zahl der neu eingeleiteten Verfahren zwischen sechs und 22 pro Jahr. Ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen lässt sich allerdings seit der friedlichen Revolution verzeichnen. Wurden zwischen 1946 und 1989 insgesamt 28 direktdemokratische Verfahren auf Landesebene gestartet, so waren es zwischen 1990 und 2010 in einem wesentlich kürzeren Zeitraum zehn Mal so viele (269). „Die direkte Demokratie ist in Deutschland seit '89 aufgeblüht. Erst nach der Wiedervereinigung wurde das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheide flächendeckend in den Landesverfassungen verankert und viele der bestehenden Regelungen wurden reformiert“, sagt Ralf-Uwe Beck, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. „Die größte Herausforderung liegt allerdings noch vor uns: die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen. Die Bevölkerungsmehrheit und alle im Bundestag vertretenen Parteien außer der CDU/CSU sind dafür. Es hängt nun an der Union, den Menschen endlich mehr zuzutrauen und bundesweiten Volksabstimmungen nicht länger im Weg zu stehen.“
Von 1946 bis Ende 2010 gab es in Deutschland insgesamt 251 direktdemokratische Verfahren auf Landesebene (ohne Volkspetitionen). 72 davon gelangten bis zum Volksbegehren, 18 bis zum Volksentscheid. Zusätzlich gab es 46 Volkspetitionen. Im Jahr 2011 ist ein Volksentscheid hinzugekommen (Berlin), so dass sich die Gesamtzahl der Volksabstimmungen in den Bundesländern auf 19 erhöht.
Volksbegehrens-Bericht 2010 unter: wissen.mehr-demokratie.de/rankings-berichte.html