Ungarn: Staatsstreich „von oben“ droht

[17/11] Entwurf für neue Verfassung gefährdet Rechtsstaatlichkeit

In Ungarn soll das Parlament am kommenden Montag (18. April) über eine neue Verfassung abstimmen. Die Fidesz-Partei von Ministerpräsident Viktor Orbán und seine Koalition verfügen über eine Zweidrittel-Mehrheit, mit der sie die neue Verfassung im Alleingang beschließen können. Das Volk soll nicht über die Verfassung abstimmen dürfen und alle Verfassungsänderungen sollen künftig von direkter Demokratie, also von der Mitbestimmung durch Bürgerinnen und Bürger ausgenommen sein. Nach Ansicht des Vereins Mehr Demokratie würde die neue Verfassung Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Ungarn gefährden.

„Orbán und die ihn stützenden Fraktionen missbrauchen ihre Zweidrittel-Mehrheit, um eine neue Verfassung ohne Zustimmung der Opposition und der Bürger in Kraft zu setzen“, sagt Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. Die neue Verfassung wieder zu ändern, soll den Bürgern unmöglich gemacht werden, indem verfassungsändernde Volksbegehren verboten werden. Nachfolgenden Regierungen wird es enorm erschwert, den mit der neuen Verfassung eingeschlagenen politischen Kurs zu ändern, da für viele Gesetze die Hürde der Zweidrittel-Mehrheit eingeführt werden soll. “Die neue Verfassung gefährdet Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn, da sie einen Demokratieabbau und eine Zementierung der Macht der konservativen und nationalistischen Kräfte im Land bedeutet. Die Verabschiedung dieses Verfassungsentwurfs käme einem Staatsstreich von oben gleich“, so Efler.

Die Kritik am Verfassungsentwurf bezieht sich im Wesentlichen auf vier Kernpunkte: Die Präambel, die Beschneidung der Kompetenzen des Verfassungsgericht, die Einschränkung der Arbeit des Parlaments, indem viele Gesetzesänderungen nur noch mit Zweidrittel-Mehrheit möglich sein sollen und die Verabschiedung der neuen Verfassung im Alleingang.

Der Verfassungsentwurf löste in der internationalen Fachwelt scharfe Kritik aus. Die renommierte Internetseite Verfassungsblog.de startete den Aufruf „Hungary’s New Constitution: Why We Worry“, der unter anderem vom ehemaligen Vize-Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, unterzeichnet wurde. Die juristische Kommission des Europarats äußerte sich kritisch zur Beschneidung der Kompetenzen des ungarischen Verfassungsgerichts, zum knappen Zeitplan und zur fehlenden Transparenz. Der Verfassungsentwurf war erst vier Wochen vor der geplanten Verabschiedung veröffentlicht worden. In den vergangenen Monaten wurde die Ungarische Verfassung bereits zehn Mal geändert, unter anderem, um eine neue Verfassung mit Zweidrittel- statt Vierfünftel-Mehrheit beschließen zu können. „Mit der eigenen Zweidrittel-Mehrheit die Verfassung so zu ändern, dass für die Verabschiedung der neuen Verfassung eben diese eigene Zweidrittel-Mehrheit ausreicht, ist ein äußerst undemokratisches Vorgehen“, so Efler.

Mehr Demokratie kritisiert zudem, dass in der Präambel des Verfassungsentwurfs mit dem Titel „Nationales Glaubensbekenntnis“ die Worte „Demokratie“, „Menschenrechte“ und „Republik“ keine Erwähnung finden. Es ist nicht von einer Nation von gleichen Bürgern eines Staates die Rede, sondern von einer Nation von Ungarn, also von einer ethnisch-kulturell definierten Nation. Das Christentum wird „anerkannt“ als „die Nation erhaltende Kraft“, andere Religionen werden nur „geachtet“. Im Entwurf selbst heißt es, dass die Bestimmungen der Verfassung zwingend mit den Zielen dieses „Nationalen Glaubensbekenntnisses“ und den „Errungenschaften der historischen Verfassung“ ausgelegt werden müssen. Auch das Verfassungsgericht wäre bei Auslegung der Verfassung an diese Ziele gebunden. Zusätzlich sollen seine Rechte, Gesetze zu auf Verfassungskonformität hin zu prüfen, im Bereich des Haushalts- und Steuerrechts stark eingeschränkt werden. Das würde laut Mehr Demokratie das Kräftegleichgewicht zwischen Judikative und Legislative in bedrohlichem Maße verschieben.

Auch die Kompetenzen des Parlaments werden in dem Verfassungsentwurf stark beschnitten. So soll beispielsweise das Haushaltsrecht des Parlaments zu Teilen auf einen von der Regierung besetzten „Budgetrat“ übergehen, was eine Kräfteverschiebung von der Legislative hin zur Exekutive bedeuten würde. Die Gesetzgebungstätigkeit des Parlaments würde zudem deutlich erschwert, da die Politikbereiche, in denen für Gesetzesänderungen die Zweidrittel-Mehrheit nötig ist, stark ausgeweitet würden, beispielsweise auf Reformen des Steuerrechts und der Altersversorgung. Für nachfolgende Regierungen würde das bedeuten, dass sie die von der derzeitigen Koalition beschlossenen Gesetze faktisch kaum noch ändern könnten, beispielsweise einen gleichen Steuersatz für Milliardäre und kleine Angestellte, eine strenge Schuldenbremse und eine zweite Wahl-Stimme für Mütter.

Details zum Verfassungsentwurf:
<link http: www.mehr-demokratie.de verfassung-ungarn-auszuege.html>www.mehr-demokratie.de/verfassung-ungarn-auszuege.html

Präambel des Verfassungsentwurfs auf Deutsch:
<link http: vsr-europa.blogspot.com praambel-entwurf-von-fidesz-und-kdnp.html>vsr-europa.blogspot.com/2011/03/praambel-entwurf-von-fidesz-und-kdnp.html

Stellungnahme des Europarats:
<link http: www.venice.coe.int docs>www.venice.coe.int/docs/2011/CDL-AD%282011%29001-e.pdf

<link http: www.verfassungsblog.de>www.verfassungsblog.de

Teilen:
nach oben