Bürgerbegehrensbericht 2025

Die direkte Demokratie lebt in Deutschlands Kommunen: Statistisch gesehen, finden an jedem Wochenende drei Bürgerentscheide statt. Das heißt: In drei Städten, Gemeinden und Kreisen stimmen die Bürgerinnen und Bürger über ein konkretes lokalpolitisches Thema ab. In den letzten Jahren häuften sich Bürgerentscheide zu Flüchtlings-Unterkünften – und die enden oft flüchtlings-freundlich. 

In den Jahren 1956 bis 2024, gehäuft aber seit den 1990er-Jahren, gab es insgesam 9.453 direktdemokratische Verfahren. 7.839 Bürgerbegehren wurden durch die Bürgerinnen und Bürger „von unten“ eingeleitet, 1.614 Ratsreferenden wurden „von oben“ durch den jeweiligen Gemeinderat initiiert. 4.768 mal kam es zu einem Bürgerentscheid. Das heißt: Die Bürgerinnen und Bürger entschieden an der Abstimmungsurne eine politische Sachfrage ihrer Gemeinde. 

Besonders häufig passiert das in Bayern und Baden-Württemberg, eher selten im Saarland. Warum die Unterschiede? Das hängt von den Regeln und Hürden ab, die die Politik der direkten Demokratie setzt, ein Stückweit aber auch davon, ob sich vor Ort eine direktdemokratische Kultur etabliert hat. Nehmen die Menschen die Möglichkeiten an, die ihnen geboten werden? Sind die Regeln fair?

All diese Daten und Fakten können Sie dem Bürgerbegehrensbericht 2025 entnehmen. Wir von Mehr Demokratie geben den Bericht  in Zusammenarbeit mit dem Institut für Partizipations- und Demokratieforschung der Bergischen Universität Wuppertal (IDPF) und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg heraus. 

Der diesjährige Bericht enthält ein Sonderkapitel über Bürgerentscheide zu Flüchtlingsunterkünften. 27 solcher Bürgerentscheide gab es in den Jahren 2015 bis 2024. So durften die Menschen im nordrhein-westfälischen Sprockhövel im Jahr 2015 darüber abstimmen, ob sie „gegen den geplanten Standort der Flüchtlingsunterkunft neben der Grundschule“ sind. Eine Mehrheit stimmte mit Nein – und damit für die Unterkunft am geplanten Ort. 

Insgesamt 16 der 27 Bürgerentscheide endeten mit einem flüchtlings-freundlichen Ergebnis. Allerdings gab es starke regionale Unterschiede: Bundesweit hatten knapp 60 Prozent der einschlägigen Bürgerentscheide ein flüchtlings-freundliches Ergbebnis. In den westlichen Bundesländern waren es knapp 70 Prozent, in den Jahren 2023/24 sogar 83,3 Prozent. Und in den östlichen Bundesländern exakt 0 Prozent. 

Und doch: Eine rechtsextreme Kampagne, mit einer Flut von Bürgerbegehren in Ostdeutschland einen „Asylanten-Stop“ zu erzwingen, scheiterte auf ganzer Linie. Mehr dazu erfahren Sie in den Dokumenten, die unten verlinkt sind. 

Bürgerbegehrensbericht 2025

Bundesländer spezifisch

  • Baden-Württemberg

    Die Zahl der Bürgerentscheide in Baden-Württemberg lag in den letzten Jahren relativ konstant bei etwa 20 bis 25 pro Jahr. Die Zahl der Bürgerbegehren ist etwa doppelt so hoch. Ein großes Problem ist weiterhin, dass viele Bürgerbegehren aus rein formalen Gründen für unzulässig erklärt werden, was immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten und Frustrationserfahrungen für alle Beteiligten führt. Baden-Württemberg liegt, was die Zahl der Verfahren betrifft, bundesweit auf Platz 2. In den letzten zehn Jahre gab es in den 1101 Gemeinden Baden-Württembergs insgesamt neun Bürgerentscheide zu Unterkünften für geflüchtete Menschen. Davon sind mit nur einer Ausnahme alle für die Errichtung der Unterkünfte ausgegangen. Das entspricht einem Anteil von 89 Prozent, während er im Bundesdurchschnitt bei knapp unter 60 Prozent liegt.Der bekannteste Fall ist ein 2020 in Heidelberg durch Bürgerbegehren herbeigeführter Bürgerentscheid, mit dem erreicht wurde, dass das landesweite Ankunftszentrum für Geflüchtete nicht – wie von der Verwaltung ursprünglich geplant – weit außerhalb der Stadt unmittelbar am lärmbelasteten Autobahnkreuz errichtet wurde, sondern an einem menschenfreundlicheren Standort innerhalb eines Stadtteils.

  • Bayern

    In Bayerns Städten, Gemeinden und Kreisen finden etwa 40 Prozent aller in Deutschland erfassten direktdemokratischen Verfahren auf kommunaler Ebene statt. 2.955 Bürgerbegehren und 740 Ratsreferenden mündeten in 2.297 Bürgerentscheide. Zudem wurden 411 Bürgerbegehren von den Gemeinderäten übernommen. Betrachtet man nur diese absoluten Zahlen, so ist Bayern deutscher Bürgerentscheids-Meister. Auch 2024 lag das süddeutsche Bundesland weit vorne: Im Jahr 2024 wurden dort 66 Bürgerbegehren und 27 Ratsreferenden neu eingeleitet. Von diesen gelangten 46 zum Bürgerentscheid. Auch die elf Städte mit den meisten Verfahren (Bürgerbegehren plus Ratsentscheide) liegen allesamt in Bayern, angeführt wird die Liste von Augsburg und München. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält Bayern von Mehr Demokratie die Schulnote 1-. Die Quoren sind vergleichsweise moderat. In Bayern fanden in den Jahren 2015 bis 2024 insgesamt vier Bürgerentscheide zu Flüchtlingsunterkünften statt. Drei davon hatten ein flüchtlingsfreundliches Ergebnis. Dies entspricht einem Anteil von 75 Prozent, während dieser bundesweit knapp unter 60 Prozent liegt.

  • Berlin

    In Berlins Bezirken fanden bisher insgesamt 48 Bürgerbegehren plus zwei Ratsreferenden statt. Sie mündeten in 14 Bürgerentscheide. Zudem wurden neun Bürgerbegehren von den Bezirksparlamenten übernommen. Im Jahr 2024 wurden in diesem Bundesland ein Bürgerbegehren neu eingeleitet. Von diesen gelangte keines zum Bürgerentscheid. Durchschnittlich alle fünf Jahre findet in einem der zwölf Berliner Bezirke ein Bürgerbegehren oder ein Ratsreferendum statt. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält Berlin von Mehr Demokratie die Schulnote 1. Das Unterschriften-Quorum ist niedrig, das Zustimmungsquorum moderat. In Berlin gab es in den Jahren 2015 bis 2024 kein Bürgerbegehren zu Flüchtlingsunterkünften.

  • Brandenburg

    In Brandenburgs Städten, Gemeinden und Kreisen gab es bisher 190 Bürgerbegehren und 111 Ratsreferenden. Sie mündeten in 170 Bürgerentscheide. Zudem wurden 26 Bürgerbegehren von den Gemeinderäten übernommen. Der Anteil an Ratsreferenden ist recht hoch, weil es viele Ratsreferenden zur Gemeindegebietsreform gab. Die direktdemokratischen Instrumente existieren seit 1993. 2024 wurden in Brandenburgs Kommunen zwei Bürgerbegehren initiiert. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält Brandenburg von Mehr Demokratie die Schulnote 5+. Es gibt zu viele Tabus, darunter die Bauleitplanung. Das Unterschriftenquorum ist durchschnittlich, das Zustimmungsquorum vergleichsweise hoch. Trotz einer rechten Mobilisierungskampagne fand in den Jahren 2015 bis 2024 in Brandenburg kein Bürgerentscheid zu Flüchtlingsunterkünften statt.

  • Bremen

    In den Städten Bremen und Bremerhaven gab es bisher 11 Bürgerbegehren und kein Ratsreferendum (Hinweis: In der Stadt Bremen heißt das  Verfahren "Volksbegehren"). Sie mündeten in 2 Bürgerentscheide. Zudem wurden  zwei Bürgerbegehren von der Politik übernommen. In den letzten fünf Jahren  wurde in den Städten Bremen und Bremerhaven kein Bürgerbegehren initiiert, es  kam auch zu keinem Bürgerentscheid. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält  die Stadt Bremen von Mehr Demokratie die Schulnote 2+, die Stadt Bremerhaven eine 2-. Das Unterschriftenquorum ist in beiden Städten nominell  niedrig, das Zustimmungsquorum urchschnittlich hoch. Allerdings ist bei  Bürgerbegehren in der Stadt Bremen dem eigentlichen Begehren ein  Zulassungsantrag vorgeschaltet, 4.000 Unterschriften müssen gesammelt werden.  In den Jahren 2015 bis 2024 fand im Land Bremen kein Bürgerentscheid zu Flüchtlingsunterkünften statt.
     

  • Hamburg

    In Hamburgs Stadtbezirken gab es bisher 150 Bürgerbegehren und 12 Ratsreferenden. Sie mündeten in 29 Bürgerentscheide. Zudem wurden 49 Bürgerbegehren von der Politik übernommen. Das entspricht einem Anteil von knapp 33 Prozent. In keinem Bundesland ist er auch nur annähernd so hoch. Allerdings kam es auch in mehreren Fällen zu „Scheinübernahmen“: Der Bezirksbeschluss wurde dann vom Senat aufgehoben und durch einen neuen Beschluss ersetzt. So wurden Bürgerentscheide verhindert. 2024 wurde in Hamburg ein Bürgerbegehren initiiert. Das Unterschriftenquorum ist sehr niedrig, ein Zustimmungsquorum gibt es nicht, was bundesweit einmalig ist. In den Jahren 2015 bis 2024 fand in Hamburg kein Bürgerentscheid zu Flüchtlingsunterkünften statt. Im Jahr 2016 aus allen sieben Hamburger Bezirken ähnlich lautende Bürgerbegehren zu Flüchtlingsunterkünften gab. Sie warben für Baustopp von Massenunterkünften für Flüchtlinge und für kleinere Unterkünfte. Sie wurden alle für unzulässig erklärt.

  • Hessen

    In Hessens Städten und Gemeinden gab es bisher 524 Bürgerbegehren und 25 Ratsreferenden. Sie mündeten in 207 Bürgerentscheide. Zudem wurden 83 Bürgerbegehren von der Politik übernommen. 2024 wurde in Hessen 9 Bürgerbegehren und zwei Ratsreferenden initiiert, daraus resultierten 6 Bürgerentscheide. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält Hessen von Mehr Demokratie die Schulnote 2-. Das Unterschriftenquorum ist hoch, die Zustimmungsquoren sind mittelhoch bis hoch. In Hessen wurde 2024 eine deutliche Einschränkung der zulässigen Themen diskutiert und geplant. Ende März 2025 beschloss der hessische Landtag  eine deutliche Einschränkung der zulässigen Themen. Damit hat die schwarz-rote Landesregierung die direkte Demokratie in Hessen empfindsam geschwächt. In den Jahren 2015 bis 2024 fand in Hessen kein Bürgerentscheid zu Flüchtlingsunterkünften statt.

  • Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommerns Städten, Gemeinden und Kreisen gab es bisher 135 Bürgerbegehren und 39 Ratsreferenden. Sie mündeten in 68 Bürgerentscheide. Zudem wurden 83 Bürgerbegehren von der Politik übernommen. 2024 wurde in Mecklenburg-Vorpommern vier Bürgerbegehren initiiert. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält Mecklenburg-Vorpommern von Mehr Demokratie die Schulnote 5+. Die Unterschriftenquoren und das Zustimmungsquorum sind hoch. Mecklenburg-Vorpommern hat die bundesweit höchste Rate an unzulässigen Bürgerbegehren. 2024 wurden immerhin die Vorgaben zur Beratung von Initiativen verbessert. In den Jahren 2015 bis 2024 fanden in Mecklenburg-Vorpommern vier Bürgerentscheide zu Flüchtlingsunterkünften statt. Jeweils zwei Bürgerentscheide wurden per Bürgerbegehren respektive von der Gemeindevertretung initiiert. Alle vier Bürgerentscheide hatten ein flüchtlings-unfreundliches Ergebnis. In Mecklenburg-Vorpommern wurde 2024 die Regelung zur Beratung von Initiativen verbessert.

  • Niedersachsen

    In Niedersachsens Städten, Gemeinden und Kreisen gab es bisher 473 Bürgerbegehren und 5 Ratsreferenden. Sie mündeten in 151 Bürgerentscheide. Zudem wurden 56 Bürgerbegehren von der Politik übernommen. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält Niedersachsen von Mehr Demokratie die Schulnote 5+. Die Unterschriftenquoren sind wie das Zustimmungsquorum hoch. In den Jahren 2015 bis 2024 fanden in Niedersachsen ein Bürgerentscheid zu Flüchtlingsunterkünften statt. Er hatte ein flüchtlings-freundliches Ergebnis.

  • Nordrhein-Westfalen

    In NRWs Städten, Gemeinden und Kreisen gab es bisher 936 Bürgerbegehren und 36 Ratsreferenden (Rats- respektive Kreistagsbürgerentscheide). Sie mündeten in 305 Bürgerentscheide. Zudem wurden 148 Bürgerbegehren von der Politik übernommen. 2024 wurde in NRW 26 Bürgerbegehren und vier Ratsreferenden initiiert, daraus resultierten fünf Bürgerentscheide. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält NRW von Mehr Demokratie die Schulnote 3-. Die Unterschriftenquoren sind niedrig bis durchschnittlich, die Zustimmungsquoren ist mittel bis hoch. In den Jahren 2015 bis 2024 fanden in NRW sieben Bürgerentscheide zu Flüchtlingsunterkünften statt. Drei davon hatten ein flüchtlings-freundliches Ergebnis. Dies entspricht einem Anteil von knapp 43 Prozent. In Westdeutschland liegt er im Schnitt bei knapp 70 Prozent.

  • Rheinland-Pfalz

    In den Städten, Gemeinden und Kreisen von Rheinland-Pfalz gab es bisher 280 Bürgerbegehren und 44 Ratsreferenden. Sie mündeten in 145 Bürgerentscheide. Zudem wurden 39 Bürgerbegehren von der Politik übernommen. 2024 wurde in Rheinland-Pfalz 7 Bürgerbegehren und ein Ratsreferendum initiiert, daraus resultierte einBürgerentscheid. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält Rheinland-Pfalz von Mehr Demokratie die Schulnote 5+. Die Unterschriftenquoren sind niedrig bis durchschnittlich, das Zustimmungsquorum ist niedrig. In den Jahren 2015 bis 2024 fand in Rheinland-Pfalz kein Bürgerentscheid zu Flüchtlingsunterkünften statt.

  • Saarland

    In den Städten, Gemeinden und Kreisen des Saarlands gab es bisher 17 Bürgerbegehren und kein Ratsreferendum. Sie mündeten noch nie in einen Bürgerentscheid. Allerdings wurden drei Bürgerbegehren von der Politik übernommen. 2024 wurde in Saarland kein Bürgerbegehren und kein Ratsreferendum initiiert, es kam zu keinem Bürgerentscheid. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält Saarland von Mehr Demokratie die Schulnote 5+. Die Unterschriftenquoren und Zustimmungsquoren sind hoch. In den Jahren 2015 bis 2024 fand in Saarland kein Bürgerentscheid zu Flüchtlingsunterkünften statt.

  • Sachsen

    In Sachsens Städten, Gemeinden und Kreisen gab es bisher 287 Bürgerbegehren und 107 Ratsreferenden. Sie mündeten bis Ende 2024 197 mal in einen Bürgerentscheid. Mitte Februar 2025 wurde dann der 200. Bürgerentscheid abgehalten. Zudem wurden 43 Bürgerbegehren von der Politik übernommen. 2024 wurde in Sachsen 16 Bürgerbegehren und 6 Ratsreferenden initiiert, daraus resultierten 4 Bürgerentscheide. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält Sachsen von Mehr Demokratie die Schulnote 2+. Die Unterschriftenquoren sind niedrig, die Zustimmungsquoren hoch. In den Jahren 2015 bis 2024 fand in Sachsen kein Bürgerentscheid zu Flüchtlingsunterkünften statt.

  • Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalts Städten, Gemeinden und Kreisen gab es bisher 125 Bürgerbegehren und 152 Ratsreferenden. Sie mündeten 191 mal in einen Bürgerentscheid. Der Anteil von Ratsreferenden ist weit über dem bundesweiten Durchschnitt. Der Grund: Es gab viele Ratsreferenden zur Gemeindegebietsreform. 15 Bürgerbegehren wurden von der Politik übernommen. 2024 wurden in Sachsen-Anhalt zwei Bürgerbegehren, jedoch kein Ratsreferendum initiiert. Es gab einen Bürgerentscheid. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält Sachsen-Anhalt von Mehr Demokratie die Schulnote 5+. Die Unterschriftenquoren sind niedrig, die Zustimmungsquoren hoch. In Sachsen-Anhalt wurden 2024 Details geändert, unter anderem zur Beratung und zur Kostenschätzung. Zudem wurde eine Frist von sechs Monaten für Initiativbegehren eingeführt. In den Jahren 2015 bis 2024 fand in Sachsen-Anhalt kein Bürgerentscheid zu Flüchtlingsunterkünften statt.

  • Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holsteins Städten, Gemeinden und Kreisen gab es bisher 536 Bürgerbegehren und 72 Ratsreferenden. Sie mündeten 356 mal in einen Bürgerentscheid. Zudem wurden 64 Bürgerbegehren von der Politik übernommen. 2024 wurde in Schleswig-Holstein sieben Bürgerbegehren und ein Ratsreferendum initiiert, daraus resultierten drei Bürgerentscheide. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält Schleswig-Holstein von Mehr Demokratie die Schulnote 2-. Die Unterschriftenquoren und die Zustimmungsquoren sind niedrig bis mittel. 2023 gab es in Schleswig-Holstein eine massive Einschränkung der Anwendungsfreundlichkeit durch den Geseztgeber. Nach einer erfolgreichen Volksinitiative und Kompromissverhandlungen wurde 2024 eine neue Regelung einstimmig mit allen Landtagsfraktionen verabschiedet und ein Volksbegehren nicht mehr nötig.ei. In den Jahren 2015 bis 2024 fand in Schleswig-Holstein ein Bürgerentscheid zu Flüchtlingsunterkünften statt. Sein Ergebnis war flüchtlings-freundlich.

  • Thüringen

    In Thüringens Städten, Gemeinden und Kreisen gab es bisher 241 Bürgerbegehren und 6 Ratsreferenden. Sie mündeten 69 mal in einen Bürgerentscheid. Zudem wurden 29 Bürgerbegehren von der Politik übernommen. 2024 wurde in Thüringen vier Bürgerbegehren und ein Ratsreferendum initiiert. Es gab keinen Bürgerentscheid. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält Thüringen von Mehr Demokratie die Schulnote 1-. Die Unterschriftenquoren sind niedrig, die Zustimmungsquoren sind niedrig bis mittel. 2016 war es zu Reformen gekommen, die sich nun in einer leicht gesteigerten direktdemokratischen Praxis widerspiegeln. Zwischen 2015 bis 2024 fand in Thüringen kein Bürgerentscheid zu Flüchtlingsunterkünften statt.

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