Kommunen als Labore für ein modernes Wahlrecht

Kommunen sollen Instrumente ausprobieren können, mit denen das Wahlrecht modernisiert, vor allem aber die Wahlbeteiligung gesteigert werden kann. Dafür muss eine Experimentierklausel in das Kommunalwahlrecht des jeweiligen Landes aufgenommen und die einzelnen Instrumente benannt werden. Für Thüringen haben die Professoren Hermann Heußner und Arne Pautsch ein entsprechendes Gesetz ausgearbeitet und dem Landtag übergeben.

Kommunales Ausländerwahlrecht 

Mehr Demokratie setzt sich für die Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger ein. Jeder Mensch, der sich länger als fünf Jahre legal in Deutschland aufhält, das erforderliche Wahlalter erreicht und die sonstigen Bedingungen erfüllt hat, soll aktiv wie passiv an der Kommunalwahl teilnehmen dürfen. Die demokratischen Rechte von erheblichen Teilen der Bevölkerung, nämlich die der Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger, werden verletzt, da diese von Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen sind. Die Interessenvertretung der vor allem in Großstädten wachsenden Gruppe der Migrantinnen und Migranten ist letztendlich vom guten Willen der Mehrheitsgesellschaft abhängig. Weiterhin ergeben sich Probleme der Legitimation und der Nichtberücksichtigung wichtiger kommunaler Interessen. Ein kommunales Ausländerwahlrecht ist ein Baustein auf dem Weg zur Einbürgerung und der Erteilung der vollständigen staatsbürgerlichen Rechte.

 

nach oben