Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!

Sonderklagerechte für Konzerne gefährden die Demokratie. Denn aus Angst vor Schadenersatzforderungen findet wichtige Gesetzgebung oft gar nicht erst statt. Schiedsgerichte entscheiden nicht auf der Basis von Gesetzen, sondern auf Basis von Handelsabkommen. Das schwächt die Rechte der Menschen und unsere Demokratie. Wir aber wollen eine starke Demokratie und wer eine starke Demokratie will, der sollte nicht in Parallelgerichte investieren, sondern in Rechtsstaatlichkeit.

836.964 Menschen haben bis zum 24. Januar 2020 unseren Aufruf "Menschenrechte schützen - Konzernklagen stoppen" unterschrieben.

6 Gründe, unseren Aufruf zu unterschreiben

  • Das Grundproblem: Es handelt sich um Sonderklagerechte für Konzerne

    Konzerne haben über Handelsabkommen Zugang zu einem privaten globalen Justizsystem. Investoren bekommen dadurch eine Sonderbehandlung und haben in Parallelgerichten ausschließlich Rechte, aber keinerlei Pflichten. So können Konzerne internationale Schiedsgerichte anrufen und Entschädigung von Staaten fordern, wenn ihre Gewinne beeinträchtigt sind.

    Das Prinzip: Ausländische Investoren verklagen Staaten auf Basis ihres eigenen Rechts und in ihrem eigenen Rechtssystem. Und zu beidem haben sie alleinigen Zugang.

  • Aus Angst vor Schadensersatzklagen findet sinnvolle Gesetzgebung gar nicht erst statt

    Drohen Schadensersatzforderungen, nehmen Gesetzgeber oft Abstand von strengeren Regelungen, beispielsweise im Umweltschutz. So wird das Gemeinwohl Konzerninteressen geopfert. Es ist Sache der staatlichen Gerichte, Recht zu sprechen. Je tiefer in die öffentlichen Belange des Gemeinwesens eingegriffen werden kann, desto weniger darf eine parallele private Schiedsgerichtsbarkeit zulässig sein.

    Beispiel Frankreich:

    2018 wollte der französische Umweltminister die Gewinnung von klimaschädlichen Kohlenwasserstoffen verbieten. Doch der Gesetzentwurf wurde abgeschwächt, nachdem der Ölkonzern Vermilion mit einer Klage vor einem privaten Schiedsgericht gedroht hatte.

  • Schiedsgerichte urteilen nicht auf der Basis von Gesetzen, sondern auf Basis von Handelsabkommen

    Beispiel Ecuador:

    2011 kündigte Ecuador einen Ölfördervertrag mit Occidental Petroleum (Oxy). Der US-Konzern hatte die Lizenz weiterverkauft und damit gegen ecuadorianisches Recht verstoßen. Das private Schiedsgericht bestätigte dies. Dennoch gewann Oxy die Klage gegen die Vertragsauflösung vor dem privaten Schiedsgericht. Zusätzlich wurde Equador wegen „unfairer Behandlung“ verurteilt und zur bisher größten Schadenersatzzahlung von 2,4 Milliarden US-Dollar inklusive Zinseszinsen verdonnert. Das ist so viel wie die Hälfte der jährlichen Gesundheitsausgaben des kleinen Landes.

  • Die Höhe des zugesprochenen Schadenersatzes ist fast schon kriminell

    Beispiel Libyen:

    2012 muss Libyen der kuwaitischen Tourismusfirma Al Kharafi 935 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen, weil die Baugenehmigung für ein Stück Land nahe Tripolis zurückgezogen wurde. Der direkte entstandene Schaden durch angefallene Kosten betrug lediglich fünf Millionen US-Dollar – es kam nie zu Bauarbeiten. Doch das Gericht sprach dem Investor zusätzlich 30 Millionen US-Dollar an „moralischem Schadenersatz“ zu sowie 900 Millionen US-Dollar an „entgangenen Gewinnen“.

  • Es hat sich eine regelrechte Klage-Industrie herausgebildet

    In den letzten zehn Jahren hat sich eine regelrechte Klage-Industrie herausgebildet. Nur Konzerne haben Zugang zu diesem privaten globalen Justizsystem, Menschen nicht. Weltweit schützen mehrere tausend Investitionsabkommen die Rechte von Konzernen. Sie können Regierungen vor internationalen Schiedsgerichten verklagen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Umgekehrt gibt es diese Möglichkeit bei Menschenrechtsverletzungen nicht.

  • Auch die geplante Reform der EU ändert nichts am Grundproblem

    Gestützt  auf ein Verhandlungsmandat der Mitgliedstaaten setzt sich die EU-Kommission nun für ein scheinbar reformiertes System des Investitionsschutzes ein. Aber auch dieser neue, so genannte multilaterale Investitionsgerichtshof (MIC) soll einseitig Konzernen und Investoren zugänglich sein. Er würde weiterhin Schadensersatzforderungen gegen Staaten ermöglichen, wenn deren Maßnahmen gegen das Interesse von Konzernen verstoßen. Statt der breiten Kritik zu folgen und die Sonderklagerechte abzuschaffen, weitet die EU dieses ungerechte System aus.

    Rettet Rosia Montana

    Beispiel Rumänien:

    Bevölkerung und Gerichte stoppten eine giftige Goldmine im rumänischen Roşia Montană. Nun droht die 5,7 Milliarden Dollar schwere ISDS-Klage des Investors gegen Rumänien, diesen Gemeinschaftssieg rückgängig zu machen.

    Golfkrieg in Dubrovnik

    Beispiel Kroatien:

    Bevölkerung und Gerichte stoppten ein zerstörerisches Golfresort im kroatischen Dubrovnik. Nun droht die 500 Millionen Dollar schwere ISDS-Klage des Investors gegen Kroatien, diesen Gemeinschaftssieg rückgängig zu machen.

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