Mit einem Volksbegehren können Bürgerinnen und Bürger eine politische Sachfrage auf die Tagesordnung setzen. Denn für viele Themen gibt es eine breite gesellschaftliche Mehrheit, aber keine Mehrheit um Bundestag. Unterschreiben genügend Menschen ein Volksbegehren und sagen so, dass ihnen das Thema wichtig ist, dann kommt es zum Volksentscheid. Volksentscheid heißt: Die Bevölkerung wird wie bei einer Wahl an die Urne gerufen und stimmt direkt über ein konkretes Gesetz ab. Das Ergebnis eines Volksentscheids zählt so viel wie ein Parlamentsbeschluss.
Vorher sind Kompromisse und Überprüfungen möglich. Schon mit einem erfolgreichen Volksbegehren muss sich Bundestag beschäftigen. Und bevor es zum Volksentscheid kommt, soll das Bundesverfassungsgericht das Volksbegehren auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen dürfen.
Volksabstimmungen haben sich längst bewährt: in unseren Kommunen und Bundesländern. Im Schnitt finden pro Wochenende in den Städten und Gemeinden drei Bürgerentscheide statt. Und alle 16 Wochen beeinflussen Bürgerinnen und Bürger die Politik ihres Bundeslandes mithilfe von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden. Warum also sollte das nicht auch auf Bundesebene funktionieren?
