Sperrklausel bei Europawahlen

Mehr Demokratie lehnt die Einführung einer Sperrklausel bei Europawahlen ab. Eine Sperrklausel jeglicher Höhe würde die Erfolgschancen kleinerer Parteien vermindern und das Prinzip der Gleichheit aller abgegebenen Stimmen einschränken. Hinzu kommt, dass im Gegensatz zur Deutschland das EU-Parlament weniger Rechte hat und auch keine Regierung wählt, sodass das Argument der Ermöglichung von stabilen Regierungsbildungen hier ausscheidet. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zudem im November 2011 die hierzulande geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel für das EU-Parlament für verfassungswidrig. Am 5. Juli 2013 ließ der Bundesrat ein bereits am 13. Juni 2013 mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen im Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde zu den Europawahlen vorsieht. Nach Inkrafttreten des neuen Europawahlgesetzes am 10. Oktober 2013 hat Mehr Demokratie dagegen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. 

Darüber hinaus hat Mehr Demokratie ein Positionspapier zur Neukonstituierung und Demokratisierung der EU beschlossen.

Hintergrundmaterial

Chronologie über die Reformierung des Europawahlrechts

nach oben