Aufruf übergeben: Sperrklausel stoppen –
demokratische Grundrechte sichern!

Am 17. Oktober 2022 haben wir den von 17.345 Menschen unterstützten Aufruf überreicht.

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Sehr geehrte Frau Lang, sehr geehrter Herr Nouripour,
sehr geehrte Frau Esken, sehr geehrter Herr Klingbeil,
sehr geehrter Herr Lindner,

Wählen ist ein demokratisches Grundrecht. Dieses Grundrecht will die EU für die Europawahlen in Deutschland einschränken und erneut eine Sperrklausel einführen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach, zuletzt 2013, eine Sperrklausel bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt.

Alles deutet darauf hin, dass es beim erneuten Versuch, eine Sperrklausel einzuführen, nur darum geht, die Pfründe der großen Parteien auf Kosten kleiner Parteien auszubauen.  Mehrere Millionen Stimmen von Wählerinnen und Wählern würden wirkungslos bleiben. Sie wären nicht im EU-Parlament repräsentiert.

Im Europäischen Parlament sitzen neun deutsche Vertreterinnen und Vertreter kleiner Parteien. Sie sind für ihre Partei die Verbindung nach Europa und zu europäischen Themen. Mit einer Sperrklausel wäre es damit vorbei. Im Parlament gehören allein sieben dieser Abgeordneten zu größeren Fraktionen, sind also voll in die parlamentarische Arbeit integriert. Von einer drohenden Zersplitterung kann also mit ein paar Abgeordneten von kleinen Parteien keine Rede sein. Auch wird die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes dadurch nicht eingeschränkt. Das wären die einzigen Gründe, die die Einführung einer Sperrklausel rechtfertigen könnten – nicht jedoch das Ausbremsen politischer Mitbewerberinnen und Mitbewerber!

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern Sie daher auf: Stoppen Sie als deutsche Vertreterinnen und Vertreter im Rat die Einführung einer Sperrklausel bei Europawahlen. Festgelegt ist diese Sperrklausel im Direktwahlakt, der für alle europäischen Staaten gilt. Kein anderer Staat hat Interesse an einer solchen Sperrklausel, da sie in der Praxis nur in Deutschland zur Anwendung kommen würde. Eine Streichung der Sperrklausel bedroht also die Abstimmung über den Direktwahl-Akt in keiner Weise.

Mehr Demokratie ist Initiator dieses Aufrufs. Wir werden, insofern eine Sperrklausel auf europäischer Ebene eingefordert und durch den deutschen Bundestag in deutsches Recht überführt wird, erneut vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen. Wir hoffen aber sehr, dass dies nicht nötig sein wird. Deshalb: Schützen Sie die demokratischen Grundrechte!

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses Aufrufs, fordern Sie daher auf: Stoppen Sie als deutsche Vertreterinnen und Vertreter im Rat die Einführung einer Sperrklausel bei Europawahlen.

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