Grundschule, Beibehaltung der Standorte

Krummhörn (Niedersachsen)

Fragestellung:
Die Einrichtung der Grundschule Süd in einem Gulfhof wird abgelehnt. Die Standorte Rysum und Camoen sind beizubehalten.
Themenbereich:
Öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Ergebnis (kein Bürgerentscheid):
Positiv erledigt durch neuen GVB
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
1997
Verfahrenstyp:
1. Bürgerbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
30.11.1996
Zulässigkeit:
03.07.1997
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ID:
824
Erstellungsdatum:
13.05.1998
Änderungsdatum:
13.09.2022
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