Für Autobrücke ("Donnerbrücke")

Krummhörn (Niedersachsen)

Themenbereich:
Verkehrsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften gültig
1600
Unterschriften insgesamt:
2385
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2007
Ankündigungsdatum:
30.06.2007
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
16.08.2007
Einreichung der Unterschriften:
23.11.2007
Zulässigkeit:
09.02.2008
Beschluss zum Bürgerentscheid:
26.07.2007
Unterschriftenanteil:
22.5
Weitere Entwicklung:
Das Begehren wurde für unzulässig erklärt,die Gemeinde sagte aber zu, 172.000 € für die Brücke einzuplanen. Der Kostendeckungsvorschlag wurde bemängelt, weil der Deckungsvorschlag nicht umsetzbar war: Gemeinde hatte die Mittel schon für einen Parplatz verbaut. Initiatoren hatten Angebot für günstigen Brückenbau besorgt, so daß die Autobrücke vmtl. gebaut werden kann. Im August 2009 wurde eine Fußgängerbrücke an Stelle der befahrbaren Donnerbrücke gebaut.
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ID:
5259
Erstellungsdatum:
10.07.2007
Änderungsdatum:
07.07.2020
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