Für Verlängerung des Pachtvertrags und damit Erhalt des Flugplatzes (1)

Lüneburg, Hansestadt (Niedersachsen)

Fragestellung:
Soll der Vertrag zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem gemeinnützigen Luftsportverein Lüneburg e.V. über den Betrieb des Flugplatzes (unter den derzeitig vertraglich festgelegten Bedingungen, insb. Pachtzahlung und festgelegte Begrenzung Flugbewegungen) über den 31.10.2020 hinaus, um 15 Jahre verlängert werden?
Themenbereich:
Verkehrsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2019
Ankündigungsdatum:
04.09.2019
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Zulässigkeit:
26.11.2019
Beschluss zum Bürgerentscheid:
29.08.2019
Weitere Entwicklung:
Im Dezember wurde ein weiteres Bürgerbegehren angezeigt, welches zulässig war und am 14.6.2020 zum Bürgerentscheid kommen soll.
Reaktion bei Unzulässigkeit:
Weiteres Bürgerbegehren angezeigt.
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ID:
10718
Erstellungsdatum:
12.09.2019
Änderungsdatum:
13.09.2022
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