Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Denklingen für das sich durch folgende Straßen - Bahnhofstraße/ Bischof-Müller-Straße/ Buchweg / Industriestraße - ergebende Quartier ein Bauleitplanverfahren mit dem Ziel einleitet, dass zu Wohnzwecken dort nur Einfamilienhäuser/Mehrfamilienhäuser neu errichtet werden dürfen, die folgenden Vorschriften entsprechen:
- Pro jeweils abgeschlossener Grundstücksfläche von 225 qm darf eine Wohneinheit gebaut werden, - Dabei darf die Geschossflächenzahl von 0,6 nicht überschritten werden. Je Gebäude dürfen jedoch nur maximal 6 Wohnungen entstehen.