Alternativen :
Veräußerung des gesamten Geländes zum Zweck des Wohnungsbaues
Übertragung des Gebäudes im Erbbaurecht an einen Förderverein einschließlich eines angemessenen Grundstücksanteils
Die Übertragung an einen Förderverein, wenn diesem klar ist, dass die Gemeinde auch in absehbarer Zeit keinerlei Mittel aufbringen kann zum Erhalt und zur Sarnierung des Hauses