Gegen Einkaufszentrum am Stadtrand

Witzenhausen, Stadt (Hessen)

Fragestellung:
Stimmen Sie dafür, daß auf dem Gebiet der Bischhäuser Aue/Mündener Straße und “Am Deich” statt einem “Einkaufszentrum” die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze im Handwerk und produzierendem Gewerbe absoluten Vorrang erhält, weitere Läden und Verkaufsflächen nur innenstadtnah, östlich der Bohlenbrücke (Richtung Göttingen), und in der Innenstadt entstehen sollen, der Festplatz erhalten bleibt und weiter als kostenloser Großparkplatz genutzt werden kann, und der Stadtverordnetenbeschluß vom 13.06.1995 zum “Einkaufszentrum im Bereich der Reithalle Jaeger (TOP 8) aufgehoben wird?
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Zulässig
Unterschriften gültig
1800
Datum des Bürgerentscheids:
12.11.1995
Gültige Stimmen:
7406
Abstimmende:
7451
Stimmberechtigte:
12980
Beteiligung:
57,40 %
Quorum:
3245
Ja-Stimmen:
2204 (29,76 %)
Nein-Stimmen:
5202 (70,24 %)
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
BE nicht im Sinne des Begehrens

Weitere Informationen

Jahr:
1995
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Einreichung der Unterschriften:
24.07.1995
Zulässigkeit:
23.08.1995
Beschluss zum Bürgerentscheid:
13.06.1995
Bürgerentscheid:
12.11.1995
Unterschriftenanteil:
13.7
--

ID:
566
Erstellungsdatum:
01.01.1970
Änderungsdatum:
13.09.2022
nach oben