Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sulzbach (Taunus) hat am 14. Mai 1998 beschlossen (Vorlage Nr. 120/XIV a):
Die Gemeindevertretung stimmt der Vorplanung für das Bürgerzentrum Frankfurter Hof mit den folgenden Bereichen grundsätzlich zu:
1. "Seitengebäude" (gewerbliche Nutzung und Wohnungen),
2. "Herrenhaus" (Gaststätte mit Nebenräumen, Trauzimmer (Repräsentationsraum) sowie Wohnungen),
3. "Bürgertreff" (Vereinsräume mit Nebenraumprogramm, Bücherei, Kleinkunstbühne, zentrale Technik für die Gesamtanlage),
4. "Verwaltungsgebäude" (Rathaus, Gewerberäume, Tiefgarage für die gesamte Anlage).
Sind Sie für die Aufhebung dieses Beschlusses?
Themenbereich:
Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen