Beschluss des Gemmeinderats der die Forderungen des Bürgerbegehrens aufnahm wurde vom Bezirk gerichtlich angefochten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte den Beschluss mit Urteil vom 24.03.2005 für ungültig. (AZ: 2 N 04.2100) Folge: Ergebnis nicht im Sinne der Stadt und der Bürger, die Männerforensik wurde errichtet. Quelle: Urteil (liegt im MD-Archiv im Büro München)