Gegen den Bau einer zweiten Golfanlage auf Hof Trages

Freigericht (Hessen)

Fragestellung:
\"Sind Sie dafür, – dass der derzeit geltende Bebauungsplan „Golfplatz Hof Trages“ vom 24.01.1992 nicht geändert und sein Geltungsbereich nicht erweitert wird, – dass deshalb der Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2010 sowie der inhaltsgleiche Beschluss vom 18.03.2011 über die Verabschiedung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Golfplatz Hof Trages“ als Satzung und – dass deswegen auch die entsprechend geänderten Festsetzungen in der ebenfalls am 29.10.2010 sowie inhaltsgleich am 18.03.2011 beschlossenen fortschreibung des Flächennutzungsplans - Änderung in private Grünfläche mit Zweckbestimmung „Golfanlage“ sowie Änderung in Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Golfzentrum“ - aufgehoben werden?\"
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Zulässig
Datum des Bürgerentscheids:
22.05.2011
Gültige Stimmen:
4598
Abstimmende:
4620
Stimmberechtigte:
11721
Beteiligung:
39,40 %
Quorum:
2931
Ja-Stimmen:
3481 (75,70 %)
Nein-Stimmen:
1117 (24,30 %)
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
BE im Sinne des Begehrens

Weitere Informationen

Jahr:
2010
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Einreichung der Unterschriften:
30.09.2010
Bürgerentscheid:
22.05.2011
Weitere Entwicklung:
Nach dem ju­ris­ti­schen Sieg von Guts­be­sit­zer Hu­ber­tus von Sa­vig­ny beim Hes­si­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof (wir be­rich­te­ten) ist un­klar, wie es wei­ter­geht. Im Raum steht ein Kom­pro­miss: statt ei­nes grö­ße­ren Golf­plat­zes le­dig­lich ein Ho­tel­neu­bau. (26.11.2015)
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ID:
6814
Erstellungsdatum:
02.11.2010
Änderungsdatum:
13.09.2022
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