Aufhebung der Verträge zum Ostringbau (2)

Buchholz in der Nordheide, Stadt (Niedersachsen)

Fragestellung:
Am 17. April 2012 (DS 11-16/0025.044) hat die Mehrheit des Rates der Stadt Buchholz beschlossen, die Verträge mit dem Landkreis Harburg zu kündigen. Soll die Stadt diesem Beschluss folgen?
Themenbereich:
Verkehrsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2012
Ankündigungsdatum:
12.07.2012
Verfahrenstyp:
1. Bürgerbegehren
Zulässigkeit:
26.07.2012
Beschluss zum Bürgerentscheid:
17.04.2012
Weitere Entwicklung:
Es kam von der Initiatorengruppe des ersten Bürgerbegehrens zu einem weiteren Bürgerbegehren, das dann für zulässig erklärt wurde.
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ID:
8360
Erstellungsdatum:
10.04.2014
Änderungsdatum:
13.09.2022
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