Gegen den Bau eines Münchener Islamzentrums

München, Landeshauptstadt (Bayern)

Themenbereich:
Kulturprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2014
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Einreichung der Unterschriften:
18.09.2014
Zulässigkeit:
01.10.2014
Weitere Entwicklung:
Das Verwaltungsgericht München hat in einer Eilentscheidung vom 4. März 2015 die Ablehnung des "Bürgerbegehrens gegen das ZIE-M" durch den Stadtrat für rechtmäßig erklärt. Das Gericht führt aus, dass das Bürgerbegehren aufgrund falscher Tatsachenbehauptungen in der Begründung zu aktuellen verfassungsfeindlichen Bestrebungen und damit einhergehender Täuschung der Bürgerinnen und Bürger unzulässig ist.
Klage:
1
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ID:
8599
Erstellungsdatum:
01.10.2014
Änderungsdatum:
13.09.2022
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