Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben am 21.03.2017 ihre Klage zurückgenommen, als darüber vor der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts in München verhandelt wurde. Stattdessen sollen Verhandlungen unternommen werden.
Reaktion bei Unzulässigkeit:
Klage wegen Zulassung des Bürgerbegehrens am 22. J