Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene
Bayern
Bayern ist mit einem "gut" (2,3) gemeinsam mit Bremen der Spitzenreiter des Rankings. Auf Landesebene sind noch größere Verbesserungspotenziale vorhanden (Teilnote Land: 2,9). Auf kommunaler Ebene hingegen erhält Bayern die Teilnote 1,7 und ist damit nah an einem "sehr gut" – die Regelung wurde übrigens per landesweiter Volksabstimmung 1995 eingeführt.
Bayern
Landesebene
Kommunalebene
Landesebene
Gesamtnote: 2,9
Lobenswerte Regelungen auf Landesebene sind der Verzicht auf ein Zustimmungsquorum beim Volksentscheid über einfache Gesetze sowie das obligatorische Verfassungsreferendum – alle Verfassungsänderungen müssen von den Bürgerinnen und Bürgern per Volksentscheid bestätigt werden. Mangelhaft dagegen ist das Volksbegehren geregelt: Bayern verbietet die freie Unterschriftensammlung, und das bei einer sehr kurzen Frist und einem sehr hohen Unterschriftenquorum. Zahlreiche Volksbegehren scheiterten an dieser Hürde. Viel zu viele Themen sind zudem grundsätzlich von Volksbegehren ausgeschlossen, etwa wenn sie das Finanztabu berühren.
Themenausschluss
Haushalt (Urteile des BayVerfGH), Änderungen, die den Grundsätzen der Verfassung widersprechen, Auftrag an Landesregierung zu Europafragen möglich
Volksbegehren
Unterschriften: 10%
Frist: 2 Wochen
Amtseintragung
Volksentscheid
Einfache Gesetze: Kein Zustimmungsquorum
Verfassung: 25%-Zustimmungsquorum
Obligatorisches Referendum
Ja, alle Verfassungsänderungen
Kommunalebene
Gesamtnote: 1,7
Auf kommunaler Ebene ist das Zustimmungsquorum etwas zu hoch. Und: Dass der Gemeinderat ein Jahr lang an das Ergebnis eines Bürgerentscheids gebunden ist, wird oft als Verfallsdatum des Entscheids missverstanden. Von 1995 bis 1999 galt eine dreijährige Bindungswirkung ohne ein Abstimmungsquorum beim Bürgerentscheid. Diese Kombination wurde für verfassungswidrig erklärt. Deshalb sollten sowohl die Bindungswirkung als auch das Abstimmungsquorum gestrichen werden.
Themenausschluss
Geringer Negativkatalog
Bürgerbegehren
Unterschriften: 3-10%
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: keine
Freie Sammlung
Bürgerentscheid
10-20%-Zustimmungsquorum