Bundesverfassungsgericht kippt Fünf-Prozent-Hürde

[05/08] Staatsgerichtshof soll Wiedereinführung in Bremerhaven prüfen

Bremen/Bremerhaven. Der Landesverband von Mehr Demokratie begrüßt das heute verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gegen demokratische Grundsätze verstößt. Mit dem Urteil aus Karlsruhe entfallen nun wesentliche Argumente der Bremerhavener SPD und CDU. Beide hatten jüngst mit Verweis auf die Sicherung der Regierungsfähigkeit die Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Klausel für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung gefordert. Die gesamte Opposition stimmte gegen die geplante Wiedereinführung dieser Klausel. Insofern ist das Urteil aus Karlruhe für die "Gegner" der Fünf-Prozent-Hürde in Bremerhaven erfreulich. Es ist zwar u.a. wegen der möglichen Direktwahl der Bürgermeister in Schleswig-Holstein nicht eins zu eins auf Bremerhaven zu übertragen, da in Bremerhaven der Bürgermeister nicht direkt gewählt wird. Trotzdem gibt das Urteil Anhaltspunkte für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Wiedereinführung in Bremerhaven.

 

Das heutige Urteil führt aus, dass diese Klausel zu Ungleichgewichten der

Wählerstimmen führe und damit das Gleichheitsgebot und die Chancengleichheit verletzte. Auch müssten die in anderen Ländern ohne Sperrklausel gemachten Erfahrungen berücksichtigt werden. Schwerwiegende Störungen der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen aus anderen Ländern ohne Fünf-Prozent-Sperrklausel seien nicht bekannt geworden. Diese Hürde bei Kommunalwahlen wurde mittlerweile in 10 von 16 Bundesländern

abgeschafft.

Das Verfassungsgericht sieht die Gefahr, dass aus eigennützigen Motiven an der Sperrklausel festgehalten werden könne: "Gerade bei der Wahlgesetzgebung besteht die Gefahr, dass die jeweilige Parlamentsmehrheit sich statt von gemeinwohlbezogenen Erwägungen vom Ziel des eigenen Machterhalts leiten lässt [...] Die im Landesparlament vertretenen Parteien könnten an der Fünf-Prozent-Sperrklausel festhalten, um die Konkurrenz durch kleinere Parteien und kommunale Wählergemeinschaften möglichst klein zu halten" (Abs. 124). Daher stellt das Verfassungsgericht harte Anforderungen für die Beibehaltung einer Fünf-Prozent-Klausel. Es führt ausdrücklich aus, dass "[...] die allgemeine und abstrakte Behauptung, durch den Wegfall der Fünf-Prozent-Sperrklausel werde der Einzug kleinerer Parteien und Wählergemeinschaften in die kommunalen Vertretungsorgane erleichtert und dadurch die Willensbildung in diesen Organen erschwert, einen Eingriff in die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit nicht rechtfertigen [kann]. Nur die mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungsorgane kann die Fünf-Prozent-Sperrklausel rechtfertigen" (Abs. 125).

 

Die Wiedereinführung einer Fünf-Prozent-Klausel in Bremerhaven müsste daher mit konkreten und belegbaren Erwartungen hinsichtlich einer Funktions-unfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung begründet werden. Bei

Betrachtung des letzten Wahlergebnisses in Bremerhaven wird deutlich, dass auch ohne eine Fünf-Prozent-Klausel nicht mehr Gruppierungen als mit der Hürde eingezogen wären. Auch der Blick in 10 vergleichbare Städte Niedersachsens zeigt, dass der Wegfall der Fünf-Prozent-Klausel nicht zu einer größeren Zersplitterung der Gemeinderäte führt. Durchschnittlich zogen in diese Stadtparlamente 6,3 verschiedene Parteien und Gruppierungen

ein. In Bremerhaven liegt diese Quote mit 7 Gruppierungen trotz

bestehender Sperrklausel höher.

 

Unabhängig von der juristischen Diskussion kritisiert Mehr Demokratie, dass das aufgrund eines erfolgreichen Volksbegehrens beschlossene Gesetz schon wieder geändert werden soll. Über 70.000 Menschen haben sich mit ihrer Unterschrift für das neue Wahlrecht ausgesprochen. Neben der Einführung von Kumulieren und Panaschieren sah der Entwurf die Streichung der Fünf-Prozent-Klausel vor. Ende 2006 hat die Bremische Bürgerschaft dem neuen Wahlgesetz zugestimmt. "Wir fordern, dass der Wille der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen wird", so Paul Tiefenbach, vom Verein Mehr Demokratie. Eine Wiedereinführung, wie jetzt von der großen Koaltion in Bremerhaven gefordert, setzt einen neuen Beschluss der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) voraus. Gegen einen solchen Beschluss können einzelne Parteien der Bürgerschaft vor dem Staatsgerichtshof klagen. Mehr Demokratie wird FDP und Die Linke auffordern, gegebenenfalls eine solche Organklage einzureichen.

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