CETA im Bundestag: Verfassungsgericht entscheidet noch

Der Bundestag hat am 2. Februar erstmals über ein von der FDP eingebrachtes Zustimmungsgesetz zu CETA debattiert. Aus unserer Sicht ist CETA in der vorliegenden Form eine Gefahr für unsere Demokratie – ob das Abkommen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren erst noch entscheiden. 

Unsere Hauptkritikpunkte: Die CETA-Ausschüsse sind nicht ausreichend demokratisch legitimiert und es droht eine Paralleljustiz, die Investoren einseitig begünstigt. „Wenn unsere Parlamentarier Einfluss an internationale Gremien abgeben, betrifft das auch unsere Rechte als Bürgerinnen und Bürger“, erklärt unser Geschäftsführender Bundesvorstand Roman Huber.

Gegen CETA sind in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden und ein Organstreitverfahren der Linken anhängig. Die Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“ haben mehr als 125.000 Bürger/innen unterstützt. „Ein Demokratieproblem ist vor allem die fehlende Rückbindung der CETA-Steuerungsgremien an die Parlamente der Mitgliedstaaten“, erläutert Roman Huber. „Hier hat das Verfassungsgericht in den bisherigen Verhandlungen bei der Bundesregierung sehr genau nachgehakt.“

Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 betont, dass die EU-Verträge einer einseitigen Kündigung von CETA durch einen Mitgliedstaat nicht im Wege stehen. „Damit ist sichergestellt, dass Deutschland die vorläufige Anwendung beenden kann, falls die Ratifikation in Deutschland scheitert.“

Wie die Karlsruher Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren ausfallen wird, hängt auch von den Zustimmungs- und Begleitgesetzen ab. Nachdem CETA seit September 2017 bereits vorläufig angewendet wird, hat die FDP nun einen Entwurf für ein Zustimmungsgesetz vorgelegt. Der Entwurf zielt darauf, dass auch Deutschland CETA endgültig ratifiziert. Mehr Demokratie begrüßt, dass die FDP CETA in ihrem Gesetzentwurf als zustimmungspflichtiges Gesetz betrachtet. Das heißt: Der FDP-Entwurf fordert, dass CETA die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates braucht. Nach unserer Auffassung kann CETA nicht ohne die Zustimmung der Bundesländer beschlossen werden. Das belegt auch ein Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Martin Nettesheim im Auftrag unseres Klägerbündnisses.

Mehr Demokratie und das Kläger/innen-Bündnis sind nicht generell gegen Handelsabkommen: „Wir brauchen internationale Abkommen, die transparent verhandelt und demokratisch legitimiert sind und die unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger zu Stande kommen“, fasst Roman Huber zusammen. Mehr Demokratie hat dazu neun konkrete Vorschläge vorgelegt. Unter anderem sollten Verhandlungstexte veröffentlicht, die vorläufige Anwendung verboten und bessere Kontrollrechte für das EU-Parlament und die Bürger/innen gewährleistet werden. 

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