Island vor einem zweiten Referendum zum „Icesave“-Gesetz

Noch einmal von vorn: Über die Bankenrettung in Island wird erneut in einem Volksentscheid entschieden, denn der Präsident verweigert seine Unterschrift unter das Gesetz.

Im Zuge der letzten Weltwirtschafts- und Finanzkrise ging die isländische Bank „Icesave“, die Sparangebote im Ausland anbot, unter. Icesave gehörte zur „Landsbanki“. Nach der Verstaatlichung sicherte die isländische Regierung den inländischen Kunden eine Mindestentschädigung zu, ausländische Anleger sollten dagegen leer ausgehen. Dagegen wehrten sich vor allem britische und niederländische Kunden, die von dem Zusammenbruch dieser Bank am stärksten betroffen waren.

Island beantragte aufgrund seiner Finanzsituation schließlich Kredite beim IWF und stellte einen Antrag auf einen EU-Beitritt. In diesem Zusammenhang gab die Regierung des Landes dem Drängen der britischen und niederländischen Regierung auf Entschädigung nach. Icesave selbst hatte zuvor eine Einlagensicherung nach EU-Regelungen von etwa 20.000 Euro garantiert, um in den Ländern Geschäfte machen zu können.

Island verhandelte nun mit den beiden EU-Staaten und so kam im Jahre 2009/2010 das erste „Icesave-Gesetz“ zustande. Der isländische Präsident verweigerte allerdings die Unterschrift unter das Gesetz, woraufhin es zu einer obligatorischen Volksabstimmung kam. In der Abstimmung im März 2010 sprach sich eine Mehrheit von 93,2 Prozent der Abstimmenden gegen das Gesetz aus.

 

In neuen Verhandlungen wurde daraufhin eine zweite Vereinbarung mit den Niederlanden und Grossbritannien getroffen, deren gesetzliche Umsetzung nun erneut der Volksabstimmung unterworfen wird, da der isländische Präsident wiederum die Unterschrift unter das Gesetz verweigerte.

 

Präsident Grímsson begründete seine Entscheidung u.a. so:

„Erstens erhielten Anträge zu einem weiteren Referendum erhebliche Unterstützung im Althingi, mit fast Hälfte der Parlamentsmitglieder, von vier Parteien und erkannten sie an. Zweitens haben mehr als 40.000 Wähler, ungefähr Fünftel der Wählerschaften, formal gefordert, dass ein Referendum zum neuen Gesetz gehalten werden soll.

Drittens zeigen Meinungsumfragen, dass die Majorität der Nation in die endgültige Entscheidung in der Angelegenheit mit einbezogen werden möchte.

Die grundlegende Betrachtung, die die Entscheidung des Präsidenten, ungeachtet der Verdienste der neuen Icesave Vereinbarungen anstellen muss, ist, dass die Menschen Gesetzgebungsbefugnis in der Icesave-Debatte ausgeübt haben und dass keine ausgedehnte Übereinstimmung im Althingi alleine erzielt worden ist (..). Ich habe mich folglich, in Übereinstimmung mit Artikel 26 der Verfassung entschieden, das neue Gesetz einem Referendum zu unterwerfen.“

 

Premierministerin Jóhanna Sigurdardóttir sagte, dass sie erwarte, dass die Volksabstimmung zu der neuen Icesave-Gesetzgebung innerhalb zwei Monate stattfinden könne. Nach einer Meinungsumfrage des Instituts MMR wollten gegenwärtig 58% der isländischen Abstimmungsberechtigten dem Gesetz zustimmen.

 

Quelle: www.mbl.is/mm/frettir/english/ (22.02.2011)

 

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