SPD-Mitgliederentscheid:
Gelebte parteiinterne direkte Demokratie

Die SPD lebt parteiinterne direkte Demokratie. Rund 24.000 (seit Jahresbeginn) eingetretene Neumitglieder bringen offenbar auch den Wunsch zum Ausdruck, mitbestimmen zu wollen. Mehr Demokratie empfiehlt auch anderen Parteien, ihre Mitglieder über die Regierungsbeteiligung abstimmen zu lassen. Darüber hinaus tritt Mehr Demokratie dafür ein, dass alle Bürger/innen auch ohne Parteibuch über Sachfragen abstimmen können. Alle Bürger/innen sollten zwischen den Wahlen die Möglichkeit haben, wichtige Themen per Volksbegehren auf die politische Agenda zu setzen und – wenn genügend Unterschriften zusammenkommen – darüber auch verbindlich abzustimmen. Nun folgend erklären wir, auf welche Art und Weise CDU, CSU und SPD bezüglich Zustimmung oder Ablehnung eines Koalitionsvertrages entscheiden und gehen genauer auf den SPD-Mitgliederentscheid ein.
 

Was ist ein Koalitionsvertrag?

Ein Koalitionsvertrag ist ein politisches Dokument, in dem mindestens zwei politische Parteien, die zusammen eine Regierungsmehrheit bilden, die Ziele und Vorhaben für eine Legislaturperiode abstecken. Der Vertrag hat keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern ist lediglich eine Absichtserklärung. Die genaue Rechtsnatur von Koalitionsverträgen ist umstritten. Formal-rechtlich haben Koalitionsverträge für Abgeordnete nur beschränkte Relevanz. Die Parteien können lediglich versprechen, auf ihre Abgeordneten dahingehend einzuwirken, dass diese die Regierung unterstützen. Koalitionsverträge können also nicht die verfassungsrechtlich garantierte Abstimmungsfreiheit des Abgeordneten gemäß Art. 38 GG beschneiden. In der Praxis hat ein Koalitionsvertrag jedoch hohes Gewicht, stellt er doch gewissermaßen die Grundlage für die Regierungsarbeit dar. Sich an den Koalitionsvertrag zu halten, wird als Koalitionsdisziplin verstanden; Alleingänge der Parteien, die gemeinsam eine Regierung bilden, sind kaum noch zu erwarten. 


Konkret

Alle drei potentiellen Koalitionspartner (CDU/CSU/SPD) müssen dem Koalitionsvertrag zustimmen, damit die Koalition in Kraft treten kann. 


Wer entscheidet über die Annahme des Koalitionsvertrags?

  • In der CSU: Parteivorstand (gewählt vom Parteitag) + CSU-Landesgruppe (MdBs) + Landtagsfraktion (MdLs) (ohne formale Abstimmung)
    -> alle Parteigremien haben dem Dokument bereits zugestimmt
     
  • In der CDU: Parteitagsbeschluss (durch 1.000 delegierte Mitglieder) am 26. Februar.
     
  • In der SPD: alle Mitglieder (durch Mitgliederentscheid)
    -> das Ergebnis wird am 4. März verkündet


Ist ein Mitgliederentscheid über einen Koalitionsvertrag zulässig? 

Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG schreibt den Parteien innerparteiliche Demokratie vor. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) betont zudem, dass Parteimitglieder nicht von der (innerparteilichen) Willensbildung ausgeschlossen werden dürfen und der Aufbau der Partei nach dem Bottom-Up-Prinzip (von unten nach oben) zu erfolgen hat.

Gleichzeitig garantiert Art. 21 GG den Parteien die Freiheit, ihre Satzung und Organisation selbst zu gestalten. Diese Gestaltungsfreiheit (Parteiautonomie) ist Ausdruck der staatlichen Neutralität gegenüber den Parteien. Hier ist es den Parteien gestattet, im Rahmen ihrer Satzung einen Mitgliederentscheid zu verankern.

Das Parteiengesetz (PartG) macht hier keine Vorgaben über die Ausgestaltung. Es spricht somit weder das PartG noch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dagegen, Parteien über die Bildung einer Koalition im Mitgliederentscheid abstimmen zu lassen.


Ist die Freiheit des Abgeordneten (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG) gewährleistet?

Das Ergebnis einer Mitgliederbefragung mag eine stärkere faktische Verbindlichkeit entfalten, unterscheidet sich formal-rechtlich jedoch nicht von einem Parteitagsbeschluss. Letztlich hat jeder einzelne Abgeordnete im Rahmen seines freien Mandats, unabhängig von seiner Parteizugehörigkeit, seine Entscheidungen nur gegenüber seinem Gewissen zu verantworten. Laut Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ist er als Mandatsträger an keine Weisungen der Partei oder der Fraktionen „gleich in welcher Form sie ergangen oder als Weisung deutbar sein mögen” gebunden. 


Werden durch einen Mitgliederentscheid die Grundsätze unserer Demokratie (Art. 20 Abs. 2 GG) und der Wahlgleichheit (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) verletzt?

Welche Partei welche Koalition eingeht, ist nicht Gegenstand einer Bundestagswahl, sondern liegt im politischen Ermessen der einzelnen Parteien. Bei der Bundestagswahl bestimmen die Wähler/innen die Zusammensetzung des Parlaments und wählen keine bestimmte Regierung(skoalition). Da die Zusammensetzung des Bundestages auch mittelbar nicht durch den Mitgliederentscheid beeinflusst wird und dieser keine (rechts)bindende Wirkung für die Abgeordneten im Bundestag hat, ist auch die Teilnahme von nicht zum Bundestag wahlberechtigten Parteimitgliedern (Mitglieder ohne Wahlrecht/Ausländer) unproblematisch.


Gab es schon einmal einen Mitgliederentscheid über einen Koalitionsvertrag?

Ja, über einen Koalitionsvertrag auf Bundesebene hat die SPD schon 2013 einen Mitgliederentscheid durchgeführt. Damals stimmten rund 76 Prozent der Mitglieder für eine Koalition mit den Unionsparteien. 2017 führte die FDP in NRW einen Mitgliederentscheid (nur online) über eine Koalition mit der CDU durch (Ergebnis: 97,2 Prozent stimmten für die Koalition). Kurz zuvor stimmten die Mitglieder der Grünen in Schleswig-Holstein über die Koalition mit FDP und CDU ab (Ergebnis: 84 Prozent für die Koalition).


Wie funktioniert der SPD-Mitgliederentscheid?

Teilnehmen dürfen alle Mitglieder der SPD (rund 460.000), die bis zum Stichtag (6. Februar 2018) in die Partei eingetreten sind. Das Mitgliedervotum ist gültig, wenn mindestens 20 Prozent der Mitglieder teilgenommen haben. Der Koalitionsvertrag ist von Seiten der SPD angenommen, wenn eine Mehrheit der GroKo zustimmt. Das Ergebnis ist verbindlich. Am 4. März will die SPD das Ergebnis verkünden.


Hat Mehr Demokratie eine Position zum SPD-Mitgliederentscheid? 

Inhaltlich bezieht Mehr Demokratie keine Position, gibt also keine Empfehlungen an SPD-Mitglieder, den GroKo-Vertrag anzunehmen oder abzulehnen. Den Diskussionsprozess, den die SPD in den Wochen seit dem Scheitern der Jamaika-Koalition durchlaufen hat und noch durchläuft, bewertet Mehr Demokratie als vorbildlich.
 

Quellen: 

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