Türkei: Noch ist die Demokratie zu retten!
Sechs Thesen zum Verfassungsreferendum

In der zwingend vorgeschriebenen Volksabstimmung am 16. April wollen der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan und die regierende AKP Verfassungsänderungen durchsetzen, mit denen unter anderem ein Präsidialsystem eingeführt werden soll. Mehr Demokratie beleuchtet als Fachverband für direkte Demokratie die Situation in sechs Thesen:

  1. Für Verfassungsänderungen, die im Parlament eine Drei-Fünftel-Mehrheit erreichen, aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlen, sieht die türkische Verfassung zwingend eine Volksabstimmung vor (Art. 175). Ein solches obligatorisches Verfassungsreferendum gehört zum Kerninstrumentarium der direkten Demokratie. In der Türkei finden wir es, weil von Parlamentsmehrheiten abhängig, als bedingtes obligatorisches Verfassungsreferendum. Unter normalen Bedingungen wäre ein solch obligatorisches Verfassungsreferendum zu begrüßen.
     
  2. Die in der Türkei angestrebte Machtballung für den Präsidenten ist mit den Präsidialsystemen beispielsweise in den USA oder Frankreich nicht vergleichbar. Mit den Verfassungsänderungen würde die Kontrolle der präsidialen Macht, die Justiz und Parlament leisten, massiv eingeschränkt. Für eine moderne Demokratie ist die Gewaltenteilung jedoch unabdingbar: Die Staatsmacht wird auf mehrere Organe (Legislative, Exekutive, Judikative) verteilt, um Macht zu begrenzen, Freiheit und Gleichheit zu gewährleisten. In der Türkei droht die Gewaltenteilung abgeschafft zu werden.
     
  3. Bei direktdemokratischen Abstimmungen müssen sämtliche Bürger/innen eingeladen sein, sich zu beteiligen; gemeinsam treten sie damit unmittelbar als Souverän auf. Dabei muss selbstverständlich jede Stimme gleich viel zählen und jede/r Abstimmungsberechtigte die gleichen Chancen haben, sich umfassend zu informieren und zu beteiligen. Um dieses Gleichheitsprinzip durchzusetzen, müssen rechtsstaatliche Grundsätze gelten. Nur wenn Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit nicht eingeschränkt werden, können sich ausnahmslos alle Bürger/innen eine Meinung bilden und frei und geheim abstimmen.
     
  4. Diese rechtsstaatlichen Voraussetzungen für eine faire Abstimmung sind derzeit in der Türkei nicht gegeben. Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit sind unter den Bedingungen des Ausnahmezustandes massiv eingeschränkt, Oppositionelle und Journalist/innen wurden und werden verhaftet oder mit Berufsverbot belegt, Redaktionen geschlossen, Einrichtungen verboten. Gleichzeitig betreibt die türkische Regierung eine intensive „Ja-Kampagne“ inner- und außerhalb der Türkei.
     
  5. Unter den Bedingungen eines Ausnahmezustandes verliert jedes demokratische Instrument seinen ursprünglichen Sinn und Zweck. Das Ergebnis einer Abstimmung verliert an Wert, wenn davon auszugehen ist, dass die Pro- und die Contra-Seite nicht die gleichen Chancen hatten, für ihre Position zu werben und dass Menschen aus Angst vor Repressalien ihre Meinung zurückhalten.
     
  6. Dennoch: Die anstehende Abstimmung ist unter den gegebenen Bedingungen besser als keine Abstimmung. Sie bietet vielleicht die vorerst letzte Chance, die Demokratie in der Türkei zu retten. Hätte Staatspräsident Erdogan im Parlament die notwendige Mehrheit bekommen, wären die angestrebten Verfassungsänderungen bereits gesetzt. So besteht immerhin die Möglichkeit, dass eine Mehrheit der Bürger/innen mit „Nein“ stimmt.
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