Wir wollen den bundesweiten Volksentscheid, aber die AfD-Vorschläge lehnen wir ab

Der AfD zu folgen, hätte fatale Auswirkungen für unsere Demokratie, würde Menschen- und Minderheitenrechte in Frage stellen und das Parlament unterlaufen. Dieses Fazit ziehen wir zum von der AfD im Bundestag vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene.

Die AfD fordert „Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild“. Der Slogan ist geschickt gewählt, er lässt ein erstrebenswertes Demokratiemodell und eine lebendige Demokratie assoziieren. Wir von Mehr Demokratie widersprechen als Fachverband für direkte Demokratie dennoch.
Es geht nicht darum, die Schweiz zu kopieren, sondern zu kapieren. Die direkte Demokratie in der Schweiz mag grundsätzlich ein Vorbild sein, an entscheidenden Punkten ist sie es gerade nicht und vor allem nicht auf Deutschland übertragbar.

Die AfD hat am 13. August 2019 einen Gesetzentwurf für die Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene vorgelegt. Dieser offenbart: Der AfD zu folgen, hätte fatale Auswirkungen für unsere Demokratie, würde Menschen- und Minderheitenrechte in Frage stellen und das Parlament unterlaufen. Wir aber setzen auf einen Ausbau der direkten Demokratie, um die Bürgerrechte und den Parlamentarismus zu stärken. Es geht nicht um ein Gegeneinander von direkter und parlamentarischer Demokratie, sondern darum, sich gegenseitig zu befruchten.

Grund- und Minderheitenrechte


Die AfD meint, „das deutsche Volk“ sei „ebenso mündig wie das der Schweizer, um über jegliche Themen direkt abzustimmen“. Hier irrt die AfD, denn auch in der Schweiz kann nicht über jegliche Themen abgestimmt werden. So sind „zwingende Bestimmungen des Völkerrechts“ ausgeschlossen. Auch direkte Demokratie muss Grund- und Minderheitenrechte beachten. Auch Volksbegehren müssen daraufhin vor ihrer Zulassung überprüft werden. Favorisiert wird deshalb – anders als in der Schweiz – ein dreistufiges Modell der direkten Demokratie auf Länder- und Bundesebene: Initiative, Begehren, Entscheid. Nach der Initiative ist die Möglichkeit einer juristischen Prüfung vorgesehen (präventive Normenkontrolle). Das Bundesverfassungsgericht kann so die Vereinbarkeit eines Gesetzentwurfes mit dem Grundgesetz und Völkerrecht prüfen und die Initiative nicht zulassen, wenn Grund- und Minderheitenrechte angegriffen würden. Das Begehren und der Entscheid finden dann nicht mehr statt. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zur direkten Demokratie in der Schweiz. Dort ist eine umfassende Vorab-Prüfung nicht vorgesehen. Auch hat die Schweiz kein eigenes Verfassungsgericht. Vom Volk beschlossene Gesetze können erst im Nachhinein vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden, der dann prüft, ob sie der Menschenrechtskonvention entsprechen. Die Schweiz ist hier gerade kein Vorbild für die direkte Demokratie in Deutschland. „Die in Europa sonst überall schon erfolgte Versöhnung zwischen der Demokratie und den Menschenrechten steht der Schweiz erst noch bevor. ... Es besteht großer gesellschaftlicher wie institutioneller Reformbedarf.“

Im Vorschlag der AfD fehlt eine Regelung, Volksbegehren daraufhin überprüfen zu können, ob sie dem Grundgesetz entsprechen bzw. Grund- und Minderheitenrechte antasten oder auch im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Damit stellt die AfD Entscheidungen des Volkes über alles und ignoriert das System gegenseitiger Kontrolle (Check und Balances). Mehr Demokratie kritisiert dies. Das Selbstbestimmungsrecht darf nicht darauf hinauslaufen, die Würde „des anderen“ zu beschädigen.

Verhältnis parlamentarischer und direkter Demokratie


Dies setzt sich insofern fort, als die AfD vorschlägt, dass vom Volk beschlossene Gesetze nur per Volksentscheid wieder geändert werden können. Hier wird der Anspruch der Gleichrangigkeit der parlamentarischen und der direktdemokratischen Gesetzgebung aufgegeben und eine Möglichkeit geschaffen, mittels direkter Demokratie die parlamentarische Arbeit zu blockieren. Dies berührt sehr wahrscheinlich die im Grundgesetz niedergelegte Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3) für die in Artikel 20 festgeschriebenen Demokratie-Grundsätze. Erkennbar wird jedenfalls, dass die AfD die direkte Demokratie gegen den Parlamentarismus in Stellung bringen will. Dies geht einher mit der Vorstellung von Vertretern des Rechtspopulismus, „sie und nur sie repräsentierten das wahre, immer als homogen gedachte Volk“. Unterstellt wird, es gäbe einen „vermeintlich klar identifizierbaren Willen eines homogenen Volkes ..., der dann angeblich von den Populisten nur umgesetzt werden muss“. Dies verbindet sich mit der Vorstellung, der homogene Volkswillen ließe sich mit der direkten Demokratie durchsetzen.

Die direkte Demokratie aber steht für eine Kultur der politischen Auseinandersetzung. Sie verhilft gerade dazu, nach verabredeten Regeln zu diskutieren und zu ermitteln, was tatsächlich dem Mehrheitswillen entspricht. Wird sie intelligent mit dem parlamentarischen Verfahren verzahnt, verhilft sie der Demokratie insgesamt zu mehr Aspekten und Argumenten in der politischen Debatte.

Für uns ist direkte Demokratie ein Weg, damit Menschen sich auch über Wahlen hinaus an der Gestaltung der Zukunft gemeinsam beteiligen können. Parlamente beschäftigen sich auch mit der Gestaltung der Zukunft. Direkte Demokratie und Parlamente gehen Hand in Hand. Sie sind ziemlich beste Freundinnen.

Direkte Demokratie „von oben“ oder „von unten“?


Die AfD schlägt vor, dass die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern „allgemeine Fragen zur Entscheidung im Volksentscheid vorlegen“ können soll. Hier soll eine direkte Demokratie „von oben“ eingeführt werden. Wir werten das kritisch, weil eine solche Form manipulationsanfällig ist: Die Regierung formuliert die Abstimmungsfrage, setzt den Zeitpunkt der Abstimmung fest und lässt Alternativen nicht mit zur Abstimmung kommen. Die Befragung in Großbritannien über das Wahlrecht oder den Brexit sind hierfür Beispiele. Eine Abstimmung oder Befragung, ausgelöst „von oben“ ist in Deutschland im Wesentlichen nur auf kommunaler Ebene vorgesehen und setzt eine (qualifizierte) Mehrheitsentscheidung der Vertretung voraus.

Zudem sollen, so die AfD, scheitert eine Gesetzesvorlage im Bundestag, die von Abgeordneten des Bundestages eingebracht wurde, zehn Prozent der Bundestagsabgeordneten einen Volksentscheid über diesen Entwurf herbeiführen können. Damit würde die direkte Demokratie zur Munition für die Oppositionsarbeit und unweigerlich Fronten zwischen Regierung und Opposition sowie die Parteipolitisierung des Parlamentes noch verschärfen, statt die Sacharbeit zu befördern. Mit anderen Worten: Die AfD würde sich ein Instrument geben, um die gesamte Gesellschaft mit ihren Fragen zu befassen. Sie ist nicht bereit, sich der Mühe zu unterziehen, die nötigen Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln. Mehr Demokratie favorisiert vielmehr das so genannte fakultative Referendum, das es seit fast 150 Jahren in der Schweiz gibt: Vom Bundestag beschlossene Gesetzentwürfe treten erst nach 100 Tagen in Kraft. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift eine Abstimmung darüber verlangen, ob das Gesetz in Kraft treten soll oder nicht.

Auffällig ist, wie leicht hier eine so geringe Zahl von Abgeordneten einen Volksentscheid ansetzen können soll, während die von der AfD vorgeschlagene Hürde für das Volksbegehren zehn Prozent der Abstimmungsberechtigten beträgt, was derzeit knapp 6,5 Millionen Unterschriften entspricht. Zum Vergleich: Mehr Demokratie schlägt in seinem Gesetzentwurf für die Einführung des bundesweiten Volksentscheids ein Quorum von einer Million Unterschriften vor.

Menschenbild


Die AfD will Abstimmungsrechte nur „allen Deutschen“ zugestehen. Nach Ansicht von Mehr Demokratie soll jeder Mensch, der von einer Entscheidung betroffen ist, an dieser auch mitwirken können. Darum fordert Mehr Demokratie ein Wahl- und Abstimmungsrecht für Ausländerinnen und Ausländer.

<link https: www.mehr-demokratie.de news voll in-den-afd-vorschlaegen-steckt-ein-autoritaerer-burgerfeindlicher-unschweizerischer-geist external-link-new-window>Einen Kommentar von Andreas Gross (Experte für die direkte Demokratie in der Schweiz) zum Vorschlag der AFD lesen Sie hier.

Download:

  • <link file:23717 download>Argumentationspapier zum Vorschlag der AfD
  • <link internal-link>Unser Selbstverständnis
  • <link https: www.mehr-demokratie.de gesetzentwurf external-link-new-window>Unser Gesetzentwurf zur Einführung bundesweiter Volksabstimmungen
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