Entmachtung des Parlaments durch die Initiative "Volksentscheid retten"?

Stellungnahme zum Meinungsbeitrag zur Initiative „Volksentscheid retten!“: "Warum die Demokratie Grenzen braucht" (In: Berliner Zeitung, 8. Mai 2016)

Herr Rogalla geht <link http: www.berliner-zeitung.de politik meinung volksentscheide-warum-die-demokratie-grenzen-braucht-24016256 _blank external-link-new-window>in seinem Beitrag mit der aktuellen Volksbegehrensinitiative "Volksentscheid retten" hart ins Gericht. Auf den Vorwurf des Autors, die Initiative erinnere sprachlich an Pegida, soll hier nur kurz eingegangen werden. Jede Kampagne, auch die der Parteien im Wahlkampf, lebt von der Zuspitzung. Schließlich bedient sich der Autor auch selbst einer stark verkürzten Rhetorik. Nicht die Zuspitzung, sondern ihre Botschaften sind entscheidend. Ein Vergleich mit neu-rechten Bewegungen ist hier geradezu absurd. Ebenso absurd wäre es, alle Bewegungen, die Kritik am momentan Zustand der Demokratie oder an den Parlamenten üben, per se als gefährlich anzusehen.

Die inhaltliche Kritik lohnt eine genauere Betrachtung. Der Kernvorwurf richtet sich auf die mit dem Volksbegehren bezweckte Einführung eines fakultativen Referendums, welches den Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit gibt, mit der Sammlung von 50.000 Unterschriften erneut einen Volksentscheid zu verlangen, wenn das Abgeordnetenhaus ein Gesetz ändern will, welches einmal im Volksentscheid beschlossen wurde. Der Autor behauptet, dass die direkte Demokratie damit über die repräsentative gestellt würde. Aber wird damit der Pfad der Gleichrangigkeit beider Entscheidungsformen tatsächlich verlassen? Nein!

Weiterhin würden Volksentscheids-Gesetze nicht für die Ewigkeit gelten und auch keine zeitlich befristete Schonfrist genießen. Ändert das Parlament ein im Volksentscheid beschlossenes Gesetz, so fände auch nicht automatisch ein Volksentscheid statt, sondern es müssten erst Unterschriften in einem verkürzten Verfahren gesammelt werden. Das ist sinnvoll: Es können immer Situationen eintreten, in denen ein Volksentscheid-Gesetz nicht mehr zeitgemäß ist. Ob jedoch eine solche Situation eingetreten ist, hatte im Falle des Tempelhofer Feldes der Senat für sich entschieden, ohne dass sich die Berlinerinnen und Berliner zu Wort melden konnten. Es ist ihnen bisher sogar untersagt, zum gleichen Thema innerhalb einer Wahlperiode ein zweites Volksbegehren zu starten. Wer die Gleichrangigkeit postuliert und der einen Seite zubilligt, Anpassungen vornehmen zu dürfen, sollte es auch der anderen Seite einräumen.

Und wer entscheidet am Ende? Sollte die Änderung eines Volksentscheid-Gesetzes durch das Parlament keinen Widerstand in der Bevölkerung auslösen, so würden die Unterschriften auch nicht zusammenkommen und die Gesetzesänderung nach vier Monaten in Kraft treten. Sollte das Unterschriftenquorum erreicht werden, so käme es erneut zum Volksentscheid. Anders als vom Autor behauptet, bringen dann aber nicht "gut organisierte Interessengruppen" das Parlamentsgesetz automatisch zu Fall, denn im Volksentscheid entscheiden die Berlinerinnen und Berliner, nicht die Initiative oder der Senat. Wenn die Landesregierung eine geplante Gesetzesänderung als alternativlos darstellt, dann ist es auch ihre Aufgabe, die Stadt davon zu überzeugen. An dieser Stelle sollte der eigenen Bevölkerung doch mehr Vertrauen geschenkt werden. Auch die vom Autor befürchtete Entmachtung des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber hat mit der Realität wenig zu tun. Die neue Referendumsmöglichkeit würde auf einen minimalen Anteil politischer Entscheidungen wirken, 99 Prozent aller haushaltsrelevanten Entscheidungen wären davon nicht betroffen. Die Aufstellung des Haushalts wäre weiterhin dem Abgeordnetenhaus vorbehalten und somit ohnehin nicht zugänglich für direktdemokratische Verfahren. Ganz unberücksichtigt bleibt in dem Beitrag auch das Ansinnen der Initiative, die absurden Hürden für verfassungsändernde Volksbegehren und Volksentscheide (500.000 Unterschriften sowie 50 Prozent Zustimmung aller Wahlberechtigten im Volksentscheid!) zu senken sowie die Beteiligung durch die zwingende Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahltagen zu erhöhen. Wir erinnern uns: Bereits zweimal hat der Senat den Volksentscheid bewusst nicht am Wahltag stattfinden lassen, um dessen Erfolgschancen zu mindern.

Insgesamt entsteht beim Lesen des Beitrags der Eindruck, hier wird ein einzelnes Volksbegehren (in Hamburg) selektiv herangezogen, um die direkte Demokratie als solche zu diskreditieren. Das implizit auch noch mit der inhaltlichen Frage nach dem Umgang mit Flüchtlingen zu verknüpfen nach dem Motto „Wer für die direkte Demokratie ist, schadet den Flüchtlingen“, verzerrt die Realität und ist keine gute Grundlage für die wichtige Debatte über das Verhältnis von Bürger/innen und Parlamenten.

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